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Ein schöneres Lächeln durch Kieferorthopädie

Ein langer Weg, der sich meist sehr lohnt

Für Kinder und Jugendliche ist es heute weitgehend normal, dass man im Jugendalter eine „Spange“ trägt. Sprich: Sich einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen soll oder muss. Ob es dabei um eine » Zahnklammer, normale » Brackets oder gar » Incognito Brackets handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Einerseits können medizinische Gründe für oder gegen eine bestimmte Methodik der kieferorthopädischen Behandlung sprechen. Andererseits entscheidet oft einfach auch der Geldbeutel (der Eltern, oder Großeltern) darüber, welche Technik benutzt wird und wie stark man die „Spange“ respektive kieferorthopädische Apparatur als Außenstehender sieht.

Und klar: Vielen Teenies ist es erst einmal unangenehm peinlich, wenn sie jetzt „eine Spange tragen müssen“. Auf der anderen Seite ist die zahngesundheitliche Versorgung in Deutschland heute so gut, dass sooo viele Kinder Spangen oder Brackets tragen, dass es am Ende des Tages „normal“ ist, wenn Jugendliche in einem bestimmten Alter mit Brackets lächeln.

Bei Erwachsenen mit Zahnfehlstellungen ist das in gewisser Weise anders, wie die Experten der » Kieferorthopädie Offenbach kürzlich in einem Interview erläuterten. Einerseits ist es alles andere als „normal“, wenn einem im Berufsleben ein Erwachsener im Alter von 30 oder 40 Jahren plötzlich mit Zahnspange gegenübersteht. Beim jeweiligen Gegenüber wirft das oft viele „unausgesprochene“ Fragen auf:

- „Wieso trägt der jetzt / noch eine Zahnspange?!“
- „Hat der als Kind keine kieferorthopädische Behandlung bekommen?!“

bis hin zu wertenden Gedanken wie:

- „Oh, der/die ist aber eitel: Lässt sich jetzt noch mit so viel Aufwand „die Zähne machen“.“
- „Müssen dem/der die perfekte Stellung der Zähne aber wichtig sein, dass er/sie das jetzt noch machen lässt…“


Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Korrektur von Zahnfehlstellungen mit Hilfe von Brackets (© vvoe / Fotolia)

Medizinische Notwendigkeit und / oder Ästhetik?

Die Gründe, warum Erwachsene in ihrem Erwachsenenalter noch zur Kieferorthopädie gehen, sind typischerweise immer die gleichen ein und/oder zwei:

- Ästhetik: Man stört sich tatsächlich daran, dass man schiefe Zähne hat. Manchmal ist es tatsächlich nur ein einziger » schiefer Zahn, der das „Gesamtbild“ des Gebisses und Lächeln stört. Gerade schiefe Schneidezähne fallen uns selbst und dem Gegenüber schnell auf (vgl. » Zahnfehlstellung Schneidezähne). Und wir leben in einer Gesellschaft, die viel Wert auf Äußeres, Schönheit, Makellosigkeit legt, und in der ein „perfektes Lächeln“ gleichzeitig Kompetenz und Professionalität suggeriert (siehe die verschiedenen » Halo Effekt Beispiele wie "Hübsch, gut gekleidet und kompetent"). – Ein makelloses, perfektes Zahnbild und Lächeln steigert entsprechend oft den sozialen Erfolg, die soziale Anerkennung, stärkt die positive Außenwirkung und steigert nicht zuletzt das Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl des Einzelnen. Wer es sich leisten kann und will, spricht also auch im Erwachsenenalter mit eine Kieferorthopäden, was man denn mit den nicht ganz so perfekt aussehenden Zähnen und vorhandenen Zahnfehlstellungen „machen kann“.

- Medizinische Notwendigkeit: Die zweite Variante, neben dem „was man machen kann“, ergibt sich aus der Frage, was man „machen muss“. Nicht zuletzt hören Erwachsene nämlich recht häufig vom (neuen) Zahnarzt bzw. der Zahnärztin, dass eine vorhandene Zahnfehlstellung und mithin ein suboptimaler „Biss“ eine potenziell negative Auswirkung auf die Haltbarkeit der Zähne und des Kiefers hat. Denn: Beißt man aufgrund ungünstig stehender Zähne „falsch“, führt das zu einseitigen Belastungen. Diese wiederum führen zu überbeanspruchten Bereichen im Kiefer und der Überbeanspruchung einzelner Zähne. Gleichzeitig können sich in der Folge z.B. Nackenverspannungen, Kieferverspannungen und damit Nackenschmerzen und Kieferschmerzen (» Kiefermuskelschmerzen) ergeben. So kann es sein, dass man sich als Erwachsener zwar tendenziell mit den etwas schiefen Zähnen im Spiegel angefreundet bzw. abgefunden hat. Nun aber nach einem Zahnarztwechsel der neue Zahnarzt oder die neue Zahnärztin bei jeder Kontrolluntersuchung darauf hinweist, dass man das „eigentlich“ besser beheben und sich zumindest mal einen „Beratungstermin beim Kieferorthopäden“ machen sollte....

Nimmt man einen solchen Beratungstermin in einer kieferorthopädischen Praxis dann wahr, bestätigt das dortige Behandlungspersonal ziemlich sicher die Aussage des Zahnarztes, dass der falsche Biss „ungesund“ ist und ungünstige Folgen für das Gebiss, den Kiefer und/oder Erhalt einzelner Zähne hat.


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Röntgen-Diagnose

Röntgen-Diagnose

... vor dem Erstellen eines KFO-Behandlungsplans (© Zsolt Bota Finna / Fotolia)

Diagnose und Behandlungsplan

Typischerweise hört der Patient nach einem ersten Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit dem Kieferorthopäden dann, dass man eine genauere Untersuchung mit Röntgen etc. machen müsse, um die Details abzuklären. Das klingt nachvollziehbar.

Gleichzeitig beginnt hier dann aber eine oft längere Reise und auch Kostenreise. Denn spätestens jetzt ist zu klären bzw. muss der Kieferorthopäde den Patienten in spe aufklären, dass das mit der Übernahme von Behandlungskosten bei kieferorthopädischen Behandlungen von Erwachsenen oft so seine Tücken hat.
Wen eine exemplarische Reise diesbezüglich interessiert, der lese einmal unseren Artikel » Zahnspange innen: Erfahrungen. Kurze und wichtige Punkte, die man wissen sollte:

- Die Kostenübernahme hängt u.a. davon ab, ob man gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert ist, und ob im ersten Fall zumindest eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen ist, die (zumindest Teile der) Behandlungskosten übernimmt.

- Inwieweit private Krankenversicherungen respektive Zahnzusatzversicherungen die KFO-Kosten (anteilig) erstatten, hängt sehr vom gewählten Tarif ab. Aber: Selbst die teuersten PKV-Tarife (Premium-Tarif der jeweiligen Krankheitskostenvollversicherung) tragen oft nur bis maximal 75% oder 80% der entstehenden Kosten.

- Die Kostenübernahme der Behandlungskosten hängt sehr oft davon ab, ob die Maßnahmen tatsächlich als „medizinisch notwendig“ eingestuft werden, und dies oft auch von einem externen Gutachter der Krankenkasse/Versicherung. Bei kleineren Zahnfehlstellungen, deren Korrektur rein ästhetische Motive hat, zahlt nur selten jemand Behandlungskosten.

- Gleichzeitig muss man wissen, dass auch private Krankenversicherungen nicht jede Behandlungsmaßnahme und Methode übernehmen.

- Gerade die für Erwachsene beliebten Verfahren wie » Incognito / Lingualtechnik führen zu Mehrkosten, die von Versicherern nicht unbedingt immer als nötig anerkannt werden, denn in vielen Fällen lassen sich die nötigen und gewünschten Behandlungsergebnisse auch mit „normalen“ Brackets erreichen. Und es hat natürlich auch » Invisalign einige Nachteile, die man mit dem behandelnden Kieferorthopäden in der Abwägung der Möglichkeiten und Methoden besprechen sollte.

Ist man sich der Kostenproblematik bewusst, und kann und will sich die Behandlung auch als Erwachsener leisten, dann stehen je nach Schweregrad der Bissproblematik und Zahnfehlstellung in der Regel 2-4 Behandlungsjahre an. Deren Ergebnis, kann sich aber am Ende in den allermeisten Fällen sehr sehen lassen, siehe z.B. das folgende Vorher-/Nachher-Bildes eines realen Falles bei uns aus der Redaktion.


© zahnbehandlung-ratgeber.de (!)

© zahnbehandlung-ratgeber.de (!)

Welche Methoden und kieferorthopädischen Apparaturen während der Behandlungszeit erforderlich sein werden, kann die KFO-Praxis erst nach der genauen Anamnese sagen. Und selbst dann können sich während der Umsetzung des erstellten Behandlungsplans noch Änderungen ergeben.

Mitunter wird nach der genauen Diagnose auch klar, dass vor der Behandlung tatsächlich noch eine Operation beim Kieferchirurgen nötig ist – Stichwort: „Gaumennahterweiterung“.

Aber noch einmal: Hat man es erst überstanden, ist alles schnell vergessen und man kann sich potenziell viele Jahre am guten Ergebnis im Spiegel erfreuen und das gute Gewissen haben, etwas für den längerfristigen Erhalt seiner Zähne und des Gesamtgebisses inklusive Kiefer getan zu haben.

Und abschließend noch ein Hinweis: Man sollte wissen, dass auch nach „offiziellem“ Abschluss der Behandlung man in der Regel noch für einige Jahre Erhaltungs- und Stabilisierungsmaßnahmen mitmachen muss. Standardmäßig sieht das so aus, dass man über einen längeren Zeitraum noch nachts eine Zahnschiene tragen muss/soll. Anfangs jede Nacht, nach wenigen Jahren kann man das auch nur in 1-2 Nächten pro Woche machen. Gleichzeitig wird bei vielen ehemaligen KFO-Patienten ein so genannter „Retainer“-Draht von innen auf die Zähne geklebt, der dauerhaft die „perfekte Zahnstellung“ in Form hält und vor Rückveränderungen schützt. Ein solcher Draht ist in der Regel nicht zu sehen und stört auch nur minimal. Erst recht, wenn man jahrelang vorher ganz andere Sachen im Mund hatte :-). Lediglich beim Umgang mit Zahnseide ist man etwas behindert bzw. eingeschränkt durch den Retainer. Das jedoch ist ein geringer Preis dafür, dass man den langfristigen Erhalt des erreichten Ergebnisses fördern bzw. garantieren kann.

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