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Kieferorthopädie für Erwachsene:

Lingualtechnik / Incognito-Brackets

Zahlen Zahnversicherungen für Kieferorthopädie?

Invisalign: Zahnfehlstellungen diskret korrigieren

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Zahlen Zahnversicherungen für Kieferorthopädie?

Zahnzusatzversicherungen bei KFO für Erwachsene

Kieferorthopädie für Erwachsene boomt - doch wer zahlt's? Wer übernimmt wie viel der Kosten? Zahlen Zahnzusatzversicherungen? Wenn ja, in welchem Umfang? Was muss man beachten, wenn man eh schon privat krankenversichert ist? Und was sind die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung bezüglich Kieferorthopädie bei Erwachsenen und der damit entstehenden Behandlungskosten? - Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel etwas näher auf den Grund gehen, und vor allen Dingen schauen, wie die Kostenübernahme durch private Zahnzusatzversicherungen im Bereich der Erwachsenen-Kieferorthopädie aussieht. Doch eins nach dem anderen.

Als gesetzlich Versicherter auf verlorenem Posten

Als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist man bzgl. einer kieferorthopädischen Behandlung im Erwachsenenalter in vielen Fällen auf verlorenem Posten. Will heißen: Man kan sich zwar auch noch im Erwachsenenalter » Zahnfehlstellungen kieferorthopädisch beheben lassen - wird die Kosten aber fast vollständig oder tatsächlich vollständig selbst tragen müssen. Auf » zahnzusatzversicherung-vergleich.de heißt es dazu im Überblick:

"Ersatzkassen unterscheiden bei Kieferanomalien fünf Indikationsgruppen. Sie erstatten für Kieferorthopädie nur die Leistungen, wenn die versicherte Person in die Indikationsgruppen drei bis fünf fällt. Dazu muss, abgesehen von Fehlstellungen, die aus medizinisch notwendiger Sicht behoben werden müssen, die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden. Bei der Behandlungsmethode werden nur die Kosten für die einfachste Vorgehensweise übernommen. Hochwertige oder nicht sichtbare Spangen fallen nicht darunter, die Kosten müssen die Eltern selbst tragen."

Die Techniker Krankenkassen (TK) beschreibt die Frage der Kostenübernahme von Kieferorthopädie für Erwachsene unter » www.tk.de/tk/leistungen-a-z/zaehne/kieferorthopaedische-behandlung/23880:

"Für Erwachsene, die zu Beginn der Behandlung älter als 18 sind, können die Kosten für Kieferorthopädie nur in Einzelfällen übernommen werden. Dies ist der Fall bei schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern. Diese fallen in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) B4, D4, K4, M4 sowie A5 oder O5. Gleichzeitig muss neben der Behandlung durch den Kieferorthopäden eine Kieferoperation zum Ausgleich der Fehlstellung erfolgen."

Der Laie mag mit dieser Aussage erst einmal wenig anfangen ("Indikationsgruppen"), aber es gibt einen ganz pragmatischen Teil in der Aussage: Die TK übernimmt die Kieferorthopädie bei Erwachsenen grundsätzlich nur in den Fällen, in denen die Zahn- & Kieferfehlstellung derart gravierend ist, dass zwingend eine Kieferoperation nötig ist. In vielen Fällen handelt es sich bei einer solchen Kieferoperation um einen sogenannten Gaumennahterweiterung (siehe u.a. http://kieferorthopaedie.uniklinikum-leipzig.de/gaumen/theo.htm). Somit gilt: Wer das eine will (Kostenübernahme), muss das andere "mögen" (Kiefer-OP). Denn gerade an diesem Punkt scheiden sich oft die Geister der Entscheidung bei Erwachsenen: "Soll ich jetzt noch als Erwachsener eine Zahnspange tragen und die schiefen Zähne korrigieren lassen?!" - Die Antwort und Entscheidung machen viele Interessierte davon abhängig, ob der Kieferorthopädie ihnen sagt, sie müssten zu einer Kiefer-Operation ins Krankenhaus. Denn so eine Gaumennahterweiterung (GNE) ist kein Zuckerschlecken und bindet einen in der Regel 2-3 Tage an ein Krankenhausbett. - Die gesetzlichen Kassen machen mit der Regelung, die Kostenübernahme setze einen gleichzeitig erfolgenden chirurgisch-operativ erfolgenden Eingriff voraus, eine geschickte Lösung: "Kleinere" Zahnfehlstellungen, deren (kleinere, einfachere) Korrektur eher dem "ästhetischen Tuning" zuzuordnen sind, bleiben unübernommen.

Kieferorthopädie Schweregrad 4-5


GKV zahlt nur ab bestimmten Schweregraden

GKV zahlt nur ab bestimmten Schweregraden

Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, für deren Behandlung man GKV-Versicherter einen Leistungsanspruch hat. Hierzu stuft er den Befund in einen von fünf Behandlungsbedarfsgrade ein. (Screenshot tk.de/tk/zaehne/kieferorthopaedische-behandlung/kig/836820, 29.09.2016)

Viele (teure) Möglichkeiten der Korrektur

Die ganze Problematik der Kostenübernahme bei Erwachsenen-Kieferorthopädie spitzt sich noch dadurch zu, dass Erwachsene besonders häufig zu besonderen / besseren Lösungen greifen, bei denen die Apparatur zur Zahnkorrektur nicht ganz so sehr ins Auge "sticht". Die Rede ist z.B. von Keramikbrackets, vor allen Dingen aber von "unsichtbaren Spangen", die nicht außen auf die Zähne geklebt werden, sondern von innen (siehe » Incognito-Technik, Lingual-Technik). Denn klar ist: Selbst wenn eine Krankenkasse anerkennt, dass eine kieferorthopädische Therapie aus medizinischen Gründen indiziert (nötig) ist, UND sie entsprechend ihres Leistungskatalogs Kosten übernimmt, dann inkludiert die Kostenübernahme oft gerade nicht diese häufig gewünschten Elemente weniger sichtbarer Apparaturen. Doch was genau, und in welchem Umfang übernommen wird - darin unterscheiden sich gerade auch die privaten Krankenversicherungen. Und hinzu kommt außerdem: Jeder Tarif / Versicherungsvertrag sieht andere Faktoren/Gebührensätze vor: Einige Versicherungen bezahlen grundsätzlich nur bis zum maximal 2,3fachen Satz der Gebührenordnung, andere anerkennen in medizinisch begründeten Fällen auch eine Abrechnung zum 3,5fachen Satz. Das ist dann schon gut, aber einige Kieferorthopäden belassen es dabei nicht, und verlangen für bestimmte Leistungselemente gern auch einen Faktor 4,x (siehe unsere » Erfahrungen mit der Incognito Zahnspange). Und auf diesen (Mehr-)Kosten bleiben auch PKV-Versicherte in der Regel immer sitzen. - Doch schauen wir uns einmal einige konkrete Beispiele von Zahnzusatzversicherungen bzgl. der Kostenübernahme an.



ERGO Direkt Zahn-Erhalt und Zahn-Ersatz (ZBB, ZAB)

Mit besonders viel Marketing-Aufwand agiert ja immer die ERGOdirekt Versicherung - hat man zumindest den Eindruck. Gerade die Zahnzusatzversicherungen sieht man oft beworben. Daher haben wir hier als erstes geschaut. Unter https://ergodirekt.de/de/produkte/zahnzusatzversicherung/zahnzusatzversicherungimvergleich.html stellt sich heraus: die ERGO Zahnzusatzversicherungen scheinen überhaupt keine Leistungen für Kieferorthopädie abzudecken. Auf den Seiten mit Leistungs- und Vergleichsinformationen taucht das Wort Kieferorthopädie zumindest gar nicht auf. Der Versuch, einen angebotenen Chat zu starten, endete mit technischen Problemen ("steht derzeit nicht zur Verfügung"). So gesehen: Der erste Versuch eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die entsprechende Behandlungen bezuschusst, fällt schon einmal negativ aus.


Kieferorthopädie in ERGO Zahnversicherung?

Kieferorthopädie in ERGO Zahnversicherung?

Auf den Infoseiten der ERGOdirekt taucht das Wort Kieferorthopädie bei den Leistungsbeschreibungen gar nicht erst auf (Screenshot https://ergodirekt.de/de/produkte/zahnzusatzversicherung/zahnzusatzversicherungimvergleich.html am 29.09.2016)


ARAG Zahnversicherung - das schaut besser aus...

Unser nächster Recherche-Versuch: Die ARAG Versicherung. Und tatsächlich: Da heißt es unter www.arag.de/versicherungen/gesundheit/zahnzusatzversicherung/ schon relativ weit oben auf der Seite: "Hochwertige Kieferorthopädie: Wir erstatten bis zu 80 % – bei Kindern und Erwachsenen." - Das klingt gut. Schauen wir genauer. - In der Vergleichstabelle zeigen sich vier verschiedene Tarife der ARAG Zahnzusatz-Versicherung: Z50/90, Z70, Z90Bonus und Z100. Die Zahlen spielen darauf an, wie hoch der jeweilige Erstattungssatz sein kann, wobei hier in der Regel die Kostendeckung inklusive der Leistungen der GKV gemeint ist. Ein "Z70" will also prinzipiell andeuten: Von der Rechnung eines Zahnarztes wird ein Teil von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, die ARAG leistet dann einen weiteren Teil, der zu einer Aufstockung der Kostenübernahme auf (bis zu) 70% des Rechnungsbetrages führt. Das heißt aber auch: Man bleibt auf 30% des Rechnungsbetrags des Zahnarztes selbst sitzen.

Wichtig zu verstehen ist auch: Ein Tarif Z100 heißt nicht, dass die ARAG Zahnversicherung dann bei allen Rechnungen die GKV-Leistung bis auf 100% der Arztrechnung aufstockend übernimmt. Diese 100% gilt nur für bestimmte Bereiche wie z.B. einfache Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe oder Standard-Zahnersatz. Wie ARAG-eigene Vergleichstabelle zeigt: Bei Kieferorthopädie ist die Kostenübernahme in allen Tarifen auf maximal 80% des Rechnungsbetrages (inklusive Kassenleistung) gedeckelt.


ARAG Zahnzusatzversicherung

ARAG Zahnzusatzversicherung

Kostenübernahme für Kieferorthopädie in den unterschiedlichen Tarif-Varianten (Screenshot www.arag.de/versicherungen/gesundheit/zahnzusatzversicherung/ am 29.09.2016)

Interessant ist bei der ARAG die genaue Regelung im Zusammenspiel mit der Frage, ob die GKV für die Kieferorthopädie überhaupt leistet oder nicht. Konkret sagt die Regel: Die ARAG springt ein, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, aber die GKV keine Leistungen erbringt. Dies ist regelmäßig / häufig bei Erwachsenen der Fall. In diesem Fall leisten die Tarife Z50/90 bis zu 50% Kostendeckung, Z70 bis zu 70% und Z90Bonus sowie Z100 80% Kostenerstattung. Für den Fall, dass die GKV für die Kieferorthopädie leistet, zieht sich die ARAG aus dem Fall zurück, sprich leistet nichts. Das macht insofern Sinn, als dass die GKV die grundsätzlichen Behandlungskosten ja dann übernehmen wird (Basisversorgung, keine Premium-Elemente wie Incognito-Brackers / Lingualtechnik-Brackets von der Innenseite der Zähne).

Eine Besonderheit stellt hier lediglich noch der Tarif ARAG Z90Bonus dar: In diesem Tarif tritt die ARAG mit in den Versicherungsfall ein, selbst wenn die GKV Leistungen erbringt. Die Leistungs der ARAG im Z90Bonus besagt dann: "80 % der Mehrleistungen (insgesamt max. 1.000 € während der Vertragslaufzeit)" - was darauf hindeutet, dass man Extrakosten, welche die GKV zu übernehmen verweigert, dann im genannten Rahmen bei der ARAG noch geltend machen kann. Das klingt nach einer attraktiven Option.


Leistungen der ARAG bei Kieferorthopädie - Details

Leistungen der ARAG bei Kieferorthopädie - Details

Screenshot des PDFs unter https://www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/gesundheit/versicherungsbedingungen_arag-zahnzusatzversicherung.pdf


Fazit: Ja, Kieferorthopädie über Zahnversicherung

Schauen wir uns das Beispiel der ARAG Zahnzusatzversicherung oben an, dann können wir als Fazit unser ursprünglichen Fragestellung ziehen: Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen, welche auch Kosten für eine anstehende Kieferorthopädie bei Erwachsenen bezuschussen. Aber wie bereits unsere wenigen (2) Stichproben bei der Recherche gezeigt haben: Nicht alle Anbieter haben Kieferorthopädie im Leistungsspektrum der Zahnversicherung integriert. Genaues prüfen und vergleichen lohnt also. (29.09.2016)



Youtube: Die Zahnzusatzversicherung | WISO-Beitrag vom 15. April 2013
(www.youtube.com/watch?v=fi8gXulp1_M)


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