STARTZahnpflegeZahnersatzZahnchirurgieZahnproblemeZahnkosmetikKieferorthopädie für Erwachsene

Zahnarzt finden:

Gute Zahnärzte in Berlin finden

Allgemein:

Special: Zahnversicherung Anbieter-Vergleich

Zahnlexikon

Impressum

Private Zahnarzt-Rechnung kurzfristig finanzieren

Wenn die zahnärztliche Gebührenordnung überrascht

Freud und Leid liegen oft nah beieinander. Das wissen unter anderem auch Privatpatienten. Ja, man bekommt zum Teil besser einen Termin (aus verschiedenen Gründen) als Kassenpatienten. Und ja: Je nach Tarif zahlt die PKV (private Krankenversicherung) deutlich mehr Leistungen als die GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Aber: Auch als Privatpatient ist nicht alles Gold, was glänzt. Und auch Privatpatienten haben mitunter ihren Ärger mit den Kosten und der Kostenerstattung angeht. Die Gründe sind vielfältig:


Mit den Zähnen knirschen ...

Mit den Zähnen knirschen ...

... wegen zu hoher Privatrechnung? Mitunter fällt die Zahnarztrechnung höher aus als erwartet, und die Kostenerstattung der Krankenversicherung niedriger als kalkuliert. Was dann? (© Maria P. / Fotolia)

2,3fach ist Standard - aber nicht das GKV-Doppelte

Wichtig zu wissen und gleichzeitig verwirrend für viele "Neu-Privatpatienten" ist bei diesen Steigerungsfaktoren: der durchschnittliche "Normalfall" bei allen privaten Arztrechnungen ist eine Abrechnung zum 2,3fachen Satz. Warum das so ist, ist eine sehr lange Geschichte; hier lohnt sich zum einführenden Verständnis auch ein Blick in den Wiki-Artikel » https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenordnung_f%C3%BCr_Zahn%C3%A4rzte#Steigerungsfaktor sowie die Darlegungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter » kzbv.de/zahnarztliches-honorar.40.de.html. Darin wird auch klar, dass 2,3facher Gebührensatz nicht heißt, dass der Arzt hier das 2,3fache verdient, was er für die gleiche Leistung bei einem Kassenpatienten bekäme. Das stimmt so nicht. So heißt es in den Erläuterungen:

Die private Gebührenordnung weist für jede Behandlung einen Basisbetrag zur Kalkulation des Honorars aus, den Einfachsatz. Er liegt deutlich unter den Sätzen des BEMA. Die GOZ ermöglicht aber dem Zahnarzt, den individuellen Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Dazu sind Steigerungsfaktoren angegeben, mit denen der Einfachsatz multipliziert wird. Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Für schwierige Behandlungen kann der Faktor bis zu 3,5 betragen, in Ausnahmefällen sogar darüber liegen. Der Steigerungsfaktor, der im Durchschnitt aller Privatbehandlungen angesetzt wird, hat sich über die Jahre kaum verändert.

Preisbeispiele BEMA / GOZ:
Die Rechnung, die der Patient erhält, weist den Steigerungsfaktor aus. Dieser führt gelegentlich zu Missverständnissen. Mancher Patient glaubt, der GOZ-Steigerungsfaktor beziehe sich auf die Festpreise der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch diese Annahme ist falsch: Der Steigerungsfaktor bezieht sich immer auf den in der GOZ genannten Basispreis. Wer zum Beispiel eine private Zahnarztrechnung erhält, die den Steigerungsfaktor 2,3 ausweist, muss nicht etwa das 2,3-fache der Kosten für eine vergleichbare Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, sondern das 2,3-fache des betreffenden Basisbetrages der GOZ.
(kzbv.de/zahnarztliches-honorar.40.de.html)

Zahnärzte sind auch Unternehmer. Und sie bzw. ihre Abrechnungsmitarbeiter besuchen regelrecht Seminare, wie man was am besten und teuersten abrechnet.

3,5facher Abrechnungssatz?! Oder noch mehr?

Auch wenn man seinem Zahnarzt oder seiner Zahnärztin also im Regelfall eine Abrechnung zum 2,3-fachen Satz zugesteht oder zugestehen sollte, startet der Streit meist bei Abrechnungen zum 3,5fachen Satz. Denn es liegt weitestgehend im billigen Ermessen des Zahnarztes, ob er seine Leistung nun mit Faktor 2.3 oder 3.5 berechnet. Zwar muss er bei 3,5 eine gewisse Begründung für den erhöhten Schwierigkeitsgrad bringen. Aber schon diese lässt manch Patienten und Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung die Augen rollen: "erhöhte Schwierigkeit wegen vermehrtem Speichelfluss", "erhöhte Schwierigkeit wegen kleiner Mundöffnung" etc. pp.. ;-).

Für die Privatversicherten, die eher einen "Premium-Tarif" haben, ist der Faktor 3,5 meist nicht so ein großes Problem, da die teureren und leistungsstärkeren PKV-Tarife in der Regel 3,5fac he Berechnung mit abdecken. Blöd wird es allerdings für den Patienten, wenn der Arzt unangekündigt die meisten Posten auf der Rechnung mit erhöhtem Faktor berechnet, der eigenen Versicherungstarif aber nur bis 2,3fach erstattet oder sich die Krankenversicherung in konkreten Fall ziert, die erhöhte Schwierigkeit anzuerkennen. In diesem Fall kann es gerade bei etwas teureren Zahnarztsitzungen passieren, dass der "ach so toll versorgte Privatpatient" faktisch auf mehreren Hundert Euro sitzen bleibt, die dem Zahnarzt bezahlt werden müssen/sollen, aber von der Versicherung nicht erstattet werden.


Ratenzahlung der Zahnarztrechnung

Fallen solche "Abrechnungsstreitereien" in eine Zeit, in der es um die finanzielle Liquidität des Patienten gerade eh nicht so rosig bestellt ist, hat der Patient ein Problem: Die Zahnarztrechnung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Ob die sofort bei der Krankenversicherung eingereichte Rechnung innerhalb dieser Zeit von der Versicherung erstattet wird, ist fraglich. (Im besten Fall bekommt der Versicherte das Geld schneller von der PKV ausgezahlt, als die Zahnarztrechnung fällig wird. Oftmals - gerade bei Rückfragen, Anforderungen von Begründungen etc. - zieht sich die Erstattung jedoch über viele Wochen hin. Das heißt der Patient muss dann die volle Rechnungssumme vorstrecken.) Und letztlich: Selbst wenn die Versicherung zügig bearbeitet und erstattet, kann es trotzdem sein, das man auf mehreren Hundert Euro hängen bleibt. Wer die nötige Liquidität hierfür bzw. für das Vorstrecken der ganzen Rechnung nicht hat, braucht dann eine Form der Finanzierung.

Manche Zahnärzte bieten von Hause aus Ratenzahlungen an, gerade auch bei größeren "Projekten" wie Implantaten oder kieferorthopädischer Behandlung (siehe nur einmal die mitunter saftigen » Fehlbiss Korrektur Kosten). Der häufigste Fall ist jedoch, dass die Ratenzahlung indirekt angeboten wird, nämlich über den Abrechnungsdienstleister des Zahnarztes. Da kann man dann die gestellte Rechnung z.B. über 6 Monate verteilt bezahlen, ohne dass dafür zwingend Mehrkosten entstehen.


Ratenzahlung für Arztrechnung

Ratenzahlung für Arztrechnung

Viele Zahnärzte und medizinische Versorgungszentren nutzen die Health AG als Abrechnungspartner. Erhalten Sie eine von denen eine Arztrechnung, können Sie mindestens 6 Monate zinsfrei eine Ratenzahlung einrichten. Mitunter geht auch eine zins- und gebührenfreie Ratenzahlung bis zu 12 Monate; das hängt vom Angebot und Vertrag der jeweiligen Arztpraxis ab. (Screenshot healthag.de/login-fuer-patienten/ am 26.06.2018)

Rechnung zwischenfinanzieren per Kurzzeitkredit

Ist eine direkte Ratenzahlung beim Zahnarzt bzw. über dessen Abrechnungsdienstleister nicht möglich (oder nicht gewollt), muss man bei mangelnder Liquidität wohl oder übel eine Lösung in irgendeiner Form von Kredit suchen. Der einfachste Weg ist da vermutlich die Ausschöpfung eines vorhandenen Disporahmens auf dem Girokonto. Doch nicht jeder bekommt einen Dispokredit gewährt. Und bei den meisten Menschen, die diesen benötigen, ist er oft auch schon ausgereizt.

Nun kann man entweder einen klassischen Ratenkredit beantragen. Die allermeisten Banken vergeben jedoch Ratenkredit erst ab Kreditsummen von mindestens 1500 EUR, meist auch erst ab 3000 EUR. Derart hohe Summen sind oftmals aber nicht benötigt. Außerdem möchte man die Sache vielleicht auch möglichst schnell erledigen, und nicht 24 Monate Kreditlaufzeit bedienen... - Die Lösung bzw. Alternative sind hier Finanzierungsanbieter, die sich auf kurzfristige Kleinkredite spezialisiert haben. So bieten Anbieter wie Vexcash zum Beispiel die Möglichkeit, kurzfristig » einen 500 EUR Kredit aufzunehmen. Damit lässt sich dann die Rechnung bzw. der noch fehlende Restbetrag der Rechnung bezahlen, und man kann die Schuld nach 15 Tagen, 30 Tagen, 60 Tagen oder 90 Tagen begleichen. Spätestens dann sollte die PKV die Arztrechnung ja im tariflichen Rahmen erstattet haben bzw. mal wieder ein Geldeingang zu verzeichnen gewesen sein.

Der Reiz solcher Anbieter liegt daran, dass man ohne große Kredite und lange Laufzeiten wirklich einmal sehr kurzfristig einen kleineren Betrag zwischenfinanzieren kann. Ebenso wie das ein Dispokredit auf dem Giro erlaubt, der idealerweise ja auch zügig wieder ausgeglichen und man damit dann wieder schuldenfrei ist.


500 EUR für 15, 30, 60 oder 90 Tage finanzieren

500 EUR für 15, 30, 60 oder 90 Tage finanzieren

Mit auf Kurz- und Kleinkredite spezialisierten Anbietern wie Vexcash kann man eine unerwartet (hohe) Arztrechnung auch mal zwischenfinanzieren (Screenshot vexcash.com/blog/500-euro-leihen/ am 26.06.2018)




Was tun in der Zukunft?

Um unerwartet hohe Rechnungen und Probleme mit der Kostenerstattung in Zukunft zu reduzieren, helfen folgende Tipps:

Das könnte Sie auch interessieren:

Zahnarztsuche: Zahnarzt des Vertrauens finden

» Zahnarztsuche: Zahnarzt des Vertrauens finden Jeder, der sich in seinem Leben schon einmal mit quälenden Zahnschmerzen ärgern musste, stellte sich bestimmt schon die Frage: Welcher Zahnarzt ist der beste? Diese Frage lässt sich so nicht so ein...

So variieren die Zahnarztkosten in Deutschland

» So variieren die Zahnarztkosten in Deutschland Grundsätzlich legt man beim Zahnarzt, so wie bei jedem anderen Arzt auch, seine Versichertenkarte vor und die Behandlung wird über die Krankenkasse abgerechnet. Das gilt jedoch nur für die Grundbeh...

Special: Zahnversicherung Anbieter-Vergleich

» Special: Zahnversicherung Anbieter-Vergleich Seitdem die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ihre Kostenerstattungen für Zahnersatz und ähnliche Maßnahmen ihrer Versicherten drastisch gekürzt haben, hat sich in der gesetzlich versicherten Bevölk...