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Zahnversiegelung: Warum das Versiegeln so gut ist

Kariesschutz durch Fissurenversiegelung

Die Zahnversieglung, auch Fissurenversieglung genannt, ist gegängige Praxis in der Kariesprophylaxe. Vornehmlich Backenzähne, bei denen sich die Kauflächen schnell abnutzen und sich somit die Fissuren, die Täler im Kauflächenrelief, vertiefen, sind stark anfällig für Karriesbildung und werden deshalb dieser Behandlung unterzogen.

Fissurenkaries ist die am häufigsten vorkommende Erkrankung bleibender Zähne und somit eine Versiegelung nach dem Zahndurchbruch in jedem Falle sinnvoll.

Um die Zähne zu versiegeln, werden sie zunächst gründlich gereinigt, um keine fremden Partikel mit einzuschließen und die Bildung von Karies unter den behandelten Stellen möglichst auszuschließen. Es wird eine Säure-Gel zum Aufrauen der Zahnoberflächen aufgetragen, um eine bessere Haftung des Versieglungsmittels zu gewährleisten. Nun werden die Zähne gründlich getrocknet und anschließend die Fissuren mit einer dünnen Schicht Kunststoffmaterial überzogen. Zum Schluss wird der aufgetragene Lack mit einem UV-Licht getrocknet und je nach Bedarf die Zähne kurz abgeschliffen, um eventuelle Unebenheiten auszugleichen. Diese Behandlung ist schmerzfrei, von kurzer und kann von einer ausgebildeten Zahnarzthelferin durchgeführt werden.

Im Idealfall hält eine Versiegelung der Zähne bis zu 4 Jahre lang und senkt das Risiko des Karriesbefalls um etwa die Hälfte.


Material für die Versiegelung von Zähnen

Die Versieglungsmaterialien sind nicht gesundheitsschädlich und somit unbedenklich. Nur in seltenen Fällen können leichte allergische Reaktionen auftreten, die aber durch Beratung des jeweiligen Zahnarztes vermieden werden können.

Bis zum Alter von 17 Jahren gehört die Zahnversiegelung allerdings nur an den großen Backenzähnen, zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und ist in jedem Falle zu empfehlen.

Andere Leistungen wie die Versiegelung der Milchzähne von Kindern, der kleinen Backenzähne sowie der Oberkieferfrontzähne von Erwachsenen ist Privatleistung, sprich muss ggf. komplett aus eigener Tasche bezahlt oder über die private Krankenversicherung abgerechnet werden.

Ob die Fissurenversiegelung an anderen Zähnen den gleichen Effekt zeigt, ist bislang noch nicht nachgewiesen worden.

Natürlich gewährleistet diese Art von Zahnbehandlung allein keinen Rundumschutz vor Kariesbefall und sollte deshalb immer mit einer gründlichen Pflege des Mundraumes einhergehen.

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