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Zahnlexikon

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Wie viel Zahnersatz zahlen Zahnversicherungen?

Durchblick im Tarifdschungel ziemlich schwierig

Wer "nur" gesetzlich krankenversichert ist, schaut beim Thema Zahnersatz ziemlich in die Röhre. Oder ziemlich tief in die Brieftasche. Doch auch privat versicherte Patienten bleiben regelmäßig auf einem mehr oder weniger hohen Restbetrag sitzen. Und das gilt unabhängig davon, ob sie eine sehr gute Vollversicherung haben oder einen mittelmäßigen Günstigtarif. Nahezu keine Versicherung erstatt ohne Wenn und Aber ganze 100% des Zahnersatzes. Das gilt insbesondere, wenn man sich als Patient nicht mit der einfachsten bzw. günstigsten Lösung abfinden will.

Auch Zahnzusatzversicherungen erstatten nur Anteil

Für die meisten GKV-/Kassenpatienten liegt es auf der Hand, dass "man sich wohl um eine Zahnzusatzversicherung" kümmern müsste. Und zwar eher früher als später, denn ein rechtzeitiger bzw. frühzeitiger Abschluss macht die monatlichen Beiträge überschaubarer. Wer erst im Alter von 50 Jahren anfängt, in eine Zahnersatzversicherung einzuzahlen, muss entweder mit sehr hohen monatlichen Versicherungsprämien rechnen, oder erhält eben nur eine anteilsmäßige Erstattung und bleibt dann letztlich doch auf hohen Restkosten im Bedarfsfall sitzen.


Zahnersatzversicherung

Zahnersatzversicherung

Erst der genaue Blick in die Versicherungspolice mit ihren Versicherungsbedingungen offenbart, was ein Tarif tatsächlich leistet und welche Ausnahmen, Beschränkungen und Spezialregeln die Zahnversicherung bei der Kostenerstattung von Zahnersatzmaßnahmen anlegt - am Ende bleibt die Erstattung für Prothesen, Brücken und Kronen, insbesondere aber für Implantate, oft häufig weiter hinter dem zurück, was sich der Patient bzw. Versicherte ursprünglich erhoffte (© Pixelot / Fotolia)

Die unterschiedlichsten Erstattungssätze

Zahnersatzversicherungen, oder Zahnzusatzversicherungen auch generell, haben sehr unterschiedliche Tarifmodelle, was den konkreten Erstattungssatz der jeweiligen Zahnarztrechnung angeht. Manche "verdoppeln den Festzuschuss der GKV", andere erstatten "70% des nicht von der Krankenversicherung übernommenen Eigenanteils". Was das konkret bedeutet, ist dem Patienten bzw. Versicherten nicht immer klar. Das ist nicht unbedingt böswillig oder mutwillig irreführend gemacht von den Zahnzusatzversicherungen; vielmehr ist die Situation eben nicht so einfach und nicht immer klar, wie viel wovon die Kasse überhaupt ausgangs übernehmen wird. Dennoch ist es wichtig, die verschiedenen Erstattungsmodelle bzw. Tarifkonzepte bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz-Maßnahmen zu verstehen.

Um das Verständnis zu erleichtern bzw. einen ersten Überblick zu bekommen, haben wir uns exemplarisch zwei Anbieter für Zahn-Ersatz-Versicherungen bzw. Zahn-Zusatz-Versicherungen ausgesucht und (nur) hinsichtlich der Kostenerstattung für konkret Zahnersatz beleuchtet. Sonstige Leistungsbestandteile wie Kostenübernahme von Zahnprophylaxe-Maßnahmen à la Zahnreinigung etc. bleiben dabei der Einfachheit halber einmal ausgeblendet.

Zahnersatz-Erstattung im Vergleich:


Beispiel: AXA Dent

Die "einfachste" Zahnversicherung von AXA, der Tarif "AXA DENT", ist ein Beispiel für Tarife, welche den Festzuschuss der gesetztlichen Krankenkasse (GKV) zum Zahnersatz verdoppeln. Mit Zahnersatz gemeint sind hier Implantate und Kronen. Die entscheidende Frage, die Sie sich hier als Patient bzw. potentiell Versicherter stellen müssen: Was ist mit den Zahnersatz-Formen oder -Bestandteilen, zu denen die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nichts zuschießt?! - Die Antwort auf diese berechtigte Frage findet sich auf der AXA-Website in Form der Tarifvarianten "AXA DENT Komfort" und "AXA DENT PREMIUM": Bei leiteren beiden Zahnvorsorge-Tarifen ist als Erstattungsleistung nämlich "75% vom Rechnungsbetrag" bzw. "85-90% vom Rechnungsbetrag" ausgewiesen. Damit ist der Patient deutlich besser vorab informiert, was er an Leistung konkret erwarten kann. Denn nicht immer ist ihm klar, was die GKV an Festzuschuss tatsächlich zahlen wird. Was der voraussichtliche Rechnungsbetrag sein wird, kann der Patient jedoch zumindest dann schon einmal halbwegs genau abschätzen, wenn ihm sein Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Implante, Zahnkronen oder was auch immer vorgelegt hat.

Doch Achtung: Nicht immer heißt "75% vom Rechnungsbetrag" auch wirklich 75% Erstattung. Denn die Erfahrung zeigt (bei allen Versicherungen, und unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Vertragsbedingungen): häufig zieren sich die privaten Versicherungen, bestimmte Rechnungsbestandteile anzuerkennen. Im Erstattungsbescheid heißt es dann: "Position XY ist nicht sachgerecht, weil..." oder "Position XY übersteigt den 3,5fachen Satz, was ... nicht angemessen/zulässig ... etc. ... ist".

Tarifvergleich: Varianten der AXA Zahnversicherung


AXA DENT Zahnzusatzversicherung

AXA DENT Zahnzusatzversicherung

Erstattung von Zahnersatz-Kosten in den Tarifvarianten DENT, DENT Komfort und DENT Premium (Screenshot www.axa.de/zahnzusatzversicherungen am 21.05.2015)



Weblinks zum Artikel:



Beispiel: ARAG Zahnzusatzversicherung

Noch komplizierter scheint die Tariflage beim zweiten Beispiel, den verschiedenen Varianten der Zahnzusatzversicherungstarifen der ARAG Versicherung. Was aber per se nicht gleich heißen muss, dass die Tarife damit schlechter wären. Was fällt auf?: In der unten abgebildeten Vergleichstabelle "Die Tarife unserer Zahnzusatzversicherung im Vergleich", gibt es vier verschiedene Tarifvarianten, nämlich ARAG Z100, ARAG Z90Bonus, ARAG Z70 und ARAG Z50/90.

Die Zahl im Tarifnamen deutet dabei daraufhin, bis zu welchem Prozentsatz Standardzahnersatz übernommen wird. "Zahnersatz standard" heißt dabei übersetzt: "im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung" und "Rechnungen ohne GOZ-Anteile". GOZ bezieht sich auf die Gebührenordnung für Zahnärzte und meint, dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin verschiedene Leistungen oder Positionen berechnet, die über die Regelversorgung und damit Standard-GKV-Leistung hinausgehen. Prothesen, Brücken und Kronen ohne zusätzlichen "Firlefanz" und "Upgrades" sind damit weitestgehend gedeckt, besondere Formen von Ersatz wie z.B. durch » Zahnimplantate erst einmal nicht.


ARAG Zahnzusatzversicherung(en)

ARAG Zahnzusatzversicherung(en)

Vergleich der Zahntarife Z100, Z90Bonus, Z70 und Z50/90 (Screenshot am 21.05.15)

Aber bleiben wir beim "Zahnersatz standard" im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung: Wer hier den Tarif Z100 der ARAG Zahnzusatz-Versicherung abgeschlossen hat, kann sich auf eine Gesamtkostenübernahme von 100% erfreuen, d.h. die GKV und die Zahnversicherung übernehmen in Summe alle Kosten. Beim Tarif ARAG Z70 sind es dem Produktnamen folgend dann nur 70% Gesamtkostendeckung. Vorteil solcher Regeln: Selbst wenn der Zuschuss bzw. Leistungsumfang der GKV sinkt, bleibt man als Patient bei 70% Kostendeckung.

Eine Besonderheit sieht man beim Tarif ARAG Z50/Z90, denn hier heißt es: "Kostendeckung 50 % auch ohne Vorleistungen der GKV, inklusive Vorleistungen der GKV auf 90 % begrenzt", d.h. eine (teilweise) Erstattung durch die Zahnersatzversicherung erfolgt unabhängig von der GKV-Leistung.

Über die Regelversorgung hinausgehender Zahnersatz

Anders schaut es bei der ARAG aus, wenn man in die Rubrik "Zahnersatz extra" fällt. Hierbei geht es um Zahnersatz mit z.B. Implantaten, die über die normale "Regelversorgung" seitens der GKV hinausgehen. Hier ist eine vollständige Kostendeckung über die Zahnersatzversicherung nicht möglich; das Maximum, das die ARAG hier anbietet ist eine Erstattung bis 90% im Tarif ARAG Z 90 Bonus. Dieser Prozentsatz ist jedoch nur erreichbar, wenn man als Patient eine regelmäßige Vorsorge via Bonusheft in den letzten 5 Jahren nachweisen kann. Ist das Bonusheft hier lückenhaft, reduziert sich die maximale Erstattung auf 80% der Kosten (jeweils inklusive der GKV-Leistungen).

Im ansonsten doch recht leistungsfähigen Tarif Z 100 ist die Erstattung für "Zahnersatz extra" (Implantat-basierter Zahnersatz) generell auf 80% gesetzt. Aber auch hier gilt: Details muss man in den Versicherungsbedingungen und den Produktinformationsblättern nachlesen, siehe das unten abgebildete PDF.


ARAG Zahntarife - Details

ARAG Zahntarife - Details

www.arag.de/medien/pdf/bedingungen/gesundheit/versicherungsbedingungen_arag-zahnzusatzversicherung.pdf (Screenshot am 21.05.2015)

Fazit

Die beiden o.g. Beispiel von zwei Zahnzusatzversicherern zeigen, wie unterschiedlich die Erstattungssätze je nach Tarif sind. In der Regel ist der Patient und Versicherte besser damit bedient, wenn ein absoluter (maximaler) Erstattungssatz bezogen auf den Rechnungsbetrag genannt wird. Unabhängig von der jeweils konkreten Leistung der Krankenkasse weiß der Patient dann halbwegs, wie hoch der Eigenanteil bei den im Kostenvoranschlag des Zahnarztes genannten Zahnersatzkosten sein wird. (21.05.2015)