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Zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur teilweise keine oder nur sehr verminderte Leistungen zum Zahnersatz.
Genau an dieser Stelle sollte man Zahnzusatzversicherungen im Auge behalten, denn diese eignet sich sehr gut für jeden, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung als versichert gilt.

Sie hebt das Leistungsniveau Ihrer Versicherung stark an und stützt sich hierbei auf Ihren individuellen Bedarf. Deshalb ist eine zusätzliche Zahnersatzversicherung jedem zu empfehlen, denn früher oder später werden diese dann in Anspruch genommen werden müssen.

Besonders empfehlenswert ist diese » Zahnversicherung, wenn folgende Punkte ganz oder nur teilweise auf Sie zutreffen:

Sie haben schon immer schlechte Zähne, genetisch bedingt oder aber durch mangelhafte » Zahnpflege, die Zahnersatzleistung soll nicht tariflich begrenzt sein, » Zahnbehandlungen sollen mitversichert sein und Ihr Kind soll für kieferorthopädische Einsätze gleich mitversichert sein.

Bevor jedoch der Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, sollte unbedingt auf die Konditionen verschiedener Anbieter für Zahnzusatzversicherungen geachtet werden. Holen Sie sich Vergleiche ein und überlegen Sie vielleicht ein paar Tage länger, zu welchem Versicherungsträger und seiner » Zahnzusatzversicherung Sie Vertrauen fassen können.

Auf Folgendes sollte geachtet werden:

- die Leistungender Zahnzusatzversicherung sollten in jedem Fall kassenunabhängig ausfallen
- es sollte keine tarifliche Begrenzung vorhanden sein; manche Zahnzusatzversicherungen haben hier einen Haken
- besonders einzelne Zahnbehandlungen, wie Prophylaxe und Wurzelbehandlungen sollten in der Versicherung mit inbegriffen sein und
- es muss vereinbart werden, dass keine Zuschläge auf bereits fehlende Zähne und vorhandenem Zahnersatz gemacht werden.