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Zahnlexikon

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Sparen bei Zahnersatz durch Timing u. Bezugsquelle

Behandlung im richtigen Jahr bündeln und sparen

Zahnersatz ist für den Durchschnittsbürger ein Thema, für das er sich verständlicherweise wenig begeistern kann. Nicht nur die Tatsache, dass man überhaupt irgendeine Art von Zahnersatz braucht (Brücke, Krone, Prothese, Implantat), ist für den Einzelnen wenig erfreulich. Auch die Vorstellung der damit verbundenen Zahnarztbesuche löst keine Glücksgefühle aus. Und letztlich – und für viele besonders problematisch – die Tatsache, dass die gesetzliche Krankenkasse nur einen (geringen) Anteil an den entstehenden Kosten übernehmen wird! Selbst gute Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. bei privaten Zahnzusatzversicherungen leisten in der Regel keine 100% für Zahnersatz. – Ergo: Am liebsten hätte man das alles gar nicht...

Jammern hilft nicht, aber...

Es nützt ja nichts: Was sein muss, muss sein. Und wenn die Maßnahme nötig ist, gilt es diese in möglichst guter Qualität, mit möglichst wenig Ärger und zu möglichst geringen Kosten von der Todo-List streichen zu können.

Grundsätzlich ist man auf (s)einen Zahnarzt angewiesen, dem man vertraut. Hat man das Gefühl, dass man eh schon immer in der ach so schicken „Zahnklinik“ bei jedem Besuch „gemolken“ wird (finanziell), dann ist das eine schlechte Grundlage, um größere und teure Eingriffe wie z.B. der » Zahnprothetik dort vornehmen zu lassen.

Grundsätzlich hat man als Patient zwei große Hebel, um die Kosten für Zahnersatz zu reduzieren, ohne gleich funktionale Kompromisse zu machen: (a) das richtige Timing (hinsichtlich Krankenversicherung und ggf. Absetzbarkeit von Kosten bei der Steuer) und (b) durch „Zahnersatz aus dem Ausland“.


Implantat, Krone und Brücke

Implantat, Krone und Brücke

(© bilderzwerg / Fotolia)

Zahnersatz gebündelt "in das richtige Jahr" legen

Bezüglich des „Timings“ seiner Zahnersatz-Maßnahme(n) gibt es zweierlei zu berücksichtigen, sofern man grundsätzlich die Chance hat, sich den Termin etwas flexibler zu legen, weil es keine ganz akute Problematik zu behandeln gilt. Einmal muss man das Timing im Kontext seiner Krankenversicherung berücksichtigen.

Gerade bei Privatversicherten sehen die Tarife häufig eine „Selbstbeteiligung“ vor. D.h. zum Beispiel, dass der Patient die ersten 600 EUR an Arztkosten pro Jahr selbst zahlt, und Rechnungen erst von der Versicherung erstattet werden, wenn dieser Eigenanteil oder „Schmerzgrenze“ überschritten ist. Wer einen solchen Tarif hat, für den macht es Sinn, größere sprich teurere Maßnahmen in ein Jahr zu legen, wo man diesen Selbstbehalt eh schon überschritten hat, weil noch andere Arztbesuche und medizinische Kosten in diesem Jahr anfielen. Wenn jemand im Dezember eines Jahres in diesem ganzen Jahr noch nicht einmal beim Arzt war, dann würde er die 600 EUR Selbstbeteiligung in jedem Fall bezahlen müssen und nicht von der Zahnersatz-Rechnung erstattet bekommen. Wartet der Patient mit der Behandlung bis zum Januar, dann ist er in einem neuen Jahr. Wenn der Besuch beim Zahnarzt dann die erste ärztliche Maßnahme im neuen Jahr ist, wird der Patient auch hier auf den ersten 600 EUR „sitzen bleiben“. Dafür sind dann alle weiteren Rechnungen, die er im Verlauf des Jahres bei Ärzten produziert, gleich voll erstattungsfähig im Rahmen seines Tarifs, weil er den Selbstbehalt ja schon geleistet / aufgebraucht hat.

Und anders herum: Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr schon diverse Male zum Arzt mussten und durch die damit verbundenen Rechnungen schon lange Ihren Eigenanteil von 600 EUR / Jahr erreicht haben, dann ist das laufende Jahr ein gutes Jahr, „um gleich auch noch den Zahnersatz machen zu lassen“.

Zusätzlich zur Überlegung hinsichtlich eines Eigenanteils gilt es das Thema „Beitragsrückerstattung“ abzuwägen. Viele private Krankenversicherungen sehen vor, dass man für „leistungsfreie Jahre“ eine Rückerstattung von Beiträgen bekommt. Zum Beispiel: Hat man für ein Kalenderjahr überhaupt keine Rechnungen zur Erstattung bei der Versicherung eingereicht, erhält man einen Monatsbeitrag zurück. Hat man sogar zwei Jahre hintereinander keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen, gibt es im zweiten Jahr schon 1,5 Monatsbeiträge zur PKV von der PKV wieder zurück. Was heißt das bezüglich des Timings für den Zahnersatz: Auch hier sollte man überlegen, dass man (a) die teuren Zahnersatzmaßnahmen in ein Jahr legt, in dem man eh schon andere Arztkosten erzeugt hat, da die Beitragsrückerstattung für das konkrete Jahr eh schon „futsch ist“. Hatte man im laufenden Kalenderjahr noch gar keine medizinischen Behandlungen, dann macht es im Dezember eben auch Sinn, die neue Prothese oder das Implantat vielleicht besser auf den Januar zu verschieben und sich zumindest für das fast abgelaufene Kalenderjahr noch die Beitragsrückerstattung zu sichern.

Siehe auch zu diesem Thema:
» www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/rechnung-oder-behandlungsdatum-in-welches-jahr-gehoert-die-rechnung-bei-der-privaten-kranken-zusatz-versicherung/

Sowohl aus Gründen des Eigenanteils als auch hinsichtlich Beitragsrückerstattungen für leistungsfreie Jahre gilt daher ein wichtiger Grundsatz: Maßnahme innerhalb ein und des gleichen Kalenderjahrs komplett erledigen lassen – und nicht im Oktober anfangen und im Folgejahr im Februar fertig sein. Sondern zum Beispiel im Juli anfangen und im September dann fertig sein. Dadurch zahlt man nur in einem Jahr den Eigenanteil und verliert nur in einem Jahr sein Anrecht auf Beitragsrückerstattung.

Andererseits gilt es bzgl. des Timings auch die Frage nach einer steuerlichen Absetzbarkeit der Zahnersatz-Kosten zu berücksichtigen. Unter Umständen können die Ausgaben für die neue Prothese, Implantate oder sonstige Formen nämlich als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden und mindern dadurch die Steuerlast bzw. führen zu einer höheren Steuerrückzahlung. Da hier jedoch gewisse Mindestbeträge überschritten werden müssen (zumutbare Belastung), die teilweise (je nach Einkommen) schon recht hoch sind, gilt es auch hier, alle Behandlungsschritte in ein und das gleiche Jahr zu legen. Sprich: Nicht 3000 EUR Zahnersatz in einem Jahr und 4000 EUR im Folgejahr, sondern 7000 EUR im gleichen Jahr. Und wenn es noch andere medizinischen Maßnahmen gibt, die man angedacht hat und die recht teuer sind (zum Beispiel eine Lasik-OP / Augenlasern), dann sollte man das im Rahmen der Möglichkeiten auch noch in das gleiche Kalenderjahr legen, um den steuerlichen Vorteil bzw. die mögliche Ersparnis durch Steuererstattung zu maximieren. Vergleiche hierzu auch: » www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/zahnimplantate-von-der-steuer-absetzen.html


Mit Zahnarzt über Zahnersatz aus dem Ausland reden

Neben den oben erläuterten „taktischen“ Überlegungen hinsichtlich des richtigen Timings einer Zahnersatzbehandlung ist der zweite große Hebel zum „Kosten sparen“: Den Zahnarzt dazu bringen, dass er ein günstiges Zahnlabor nutzt. Und machen wir uns nichts vor: Auch wenn der ein oder andere vielleicht zuerst Bedenken hat, sich „billigen Zahnersatz aus dem Ausland“ einbauen zu lassen. Billig heißt heute in fast allen Fällen nicht „schlecht“, sondern einfach nur „günstiger“. Denn: Auch in osteuropäischen Ländern oder in China kann man hochwertigen Zahnersatz herstellen, der den Produkten aus deutschen Zahnlaboren in nichts nachsteht. Wesentlicher Unterschied nur: die Lohnkosten in der Fertigung. So gibt es inzwischen große Firmen wie die MDH AG (siehe deren Seiten » Zahnersatzsparen), die sich darauf spezialisiert haben, eine Zusammenarbeit zwischen dem lokalen Zahnarzt und professionellen Zahnersatzproduktionslaboren im Ausland herzustellen.

So nutzt man zum Beispiel ein Zahnlabor in der chinesischen Großstadt Shenzhen, in dem mehr als 1400 Mitarbeiter (!) Zahnersatz für deutsche Patienten herstellen. Natürlich dauert die Produktion von Zahnersatz im Ausland etwas länger als wenn der Zahnarzt sein eigenes Zahnlabor im Keller der Praxis hat. In den meisten Fällen kann man jedoch auch wenige Tage warten, wenn man dafür Hunderte oder gar mehrere Tausend Euro spart.

Je nach persönlichem Zahnarzt ist es nicht immer einfach, diesen davon zu überzeugen, doch ein ausländisches Zahnlabor zu beauftragen, die benötigte Prothese, Krone etc. herzustellen. Letztlich sollte sich jeder Arzt den Wünschen des Patienten, seines Kunden, unterordnen, sofern nicht valide medizinische Gründe den Vorstellungen des Patienten widersprechen.

Hilfreich ist es in jedem Fall, wenn der Zahnarzt einen in Deutschland ansässigen Ansprechpartner hat, der wiederum die Produktion im Ausland abwickelt. Denn kaum ein kleiner lokaler Zahnarzt will sich selbst persönlich mit einem Zahnlabor in Bukarest oder Istanbul herumschlagen, wenn diese nicht 100% Deutsch sprechen und „auf deutschem Niveau“ arbeiten. Aber genau das tun die meisten der größer aufgestellten Zahnersatz-Labore im Ausland. Und um die Produktqualität muss man sich hier eben selten Sorgen machen, weil die „deutsche Basis“ solcher Zahnersatz-Import-Dienstleister eben alle angelieferten Produkte noch einmal intensiv einer Qualitätsprüfung unterzieht, so dass diese allen Qualitätsansprüchen und –standards entsprechen.

Der vorgenannte Anbieter wirbt auf seiner Website sogar mit der Aussage, man hätte schon mehr als eine halbe Million Patienten in Deutschland mit günstigem Zahnersatz aus dem Ausland versorgt:

„Bereits rund 4.500 Zahnärzte vertrauen regelmäßig auf die Qualität und den Service der MDH AG. Gemeinsam haben sie über eine halbe Million Patienten mit MDH-Zahnersatz versorgt.“ (» www.zahnersatzsparen.de/unternehmen/mdh/)


Zahnprothese unten

Zahnprothese unten

(© pearl / Fotolia)

Zweite Meinung von anderem Zahnarzt einholen

Letztlich kann es zur Kostensenkung auch eine gute Idee sein, sich mindestens eine zweite Meinung einzuholen von einem weiteren Zahnarzt. Denn: Nicht immer sind sich Zahnmediziner einig in ihren Vorschlägen zur Behandlung. Der eine Dentist bevorzugt die Lösung durch eine Brücke, ein anderer sieht das Implantat als machbar. Oder der eigene Arzt meint, man müsste unbedingt erst einen Knochenaufbau machen, damit die Behandlung realisierbar ist, während zwei weitere Zahnärzte diese Notwendigkeit nicht sehen (vgl. » auch hier). Der Verzicht auf eine Knochenaufbau-Behandlung kann sich dann deutlich in den Kosten niederschlagen. Insofern ist die Prüfung der Therapiealternativen immer eine gute Idee, siehe www.zahnarzt-zweitmeinung.de/eigen.htm.

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Beitrag publiziert: April 2015