Zusätzliche Absicherung für teure Zahnbehandlungen
Die Zahnzusatzversicherung bietet die Möglichkeit, die Kosten bestimmter zahnärztlicher Leistungen zu reduzieren. Da der Gesetzgeber seit dem 1.1.2005 einige Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen rausgenommen oder deren Erstattung gemindert hat, können hohe Kosten auf den Zahnarztpatienten zukommen.
Zu den wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sollten zählen: » Zahnersatz, » Implantate und notwendige Knochenaufbaumaßnahmen, umfassende Kieferorthopädie, Prophylaxe, funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen, Übernahme der Materialkosten bei » Zahnersatz sowie Keramikverblendungen auch im Seitenzahnbereich.
Einige Versicherer bieten in ihrer » Zahnzusatzversicherung eine 100% Kostenerstattung für Zahnersatz an. Andere Leistungen wie zum Beispiel Zahnsonderbehandlungen, Implantate, Zahnspangen und Inlays werden zu einem großen Teil erstattet. Häufig kombinieren die » Versicherer die Zahnzusatz-Versicherung mit weiteren Versicherungsleistungen zum Beispiel für Brillenträger oder bieten breiter aufgestellte » Krankenzusatzversicherungen.
Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich jedoch nicht für jeden. Bei einer hervorragenden Zahngesundheit besteht die Möglichkeit, dass sich eine Zahnzusatzversicherung niemals rentieren wird. Sind die Zähne jedoch in einem desolaten Zustand, wird der Antragsteller unter Umständen nicht aufgenommen oder die Beiträge sind exorbitant hoch.
Für den durchschnittlichen Zahnarztpatienten kann die Zahnzusatz-Versicherung jedoch sehr lohnenswert sein. Bevor man allerdings eine » Versicherung abschließt, sollte man einen Zahnarzt aufsuchen und sich einen umfangreichen Bericht über die Zahnsituation verschaffen und einen möglichen Heilungsplan erstellen. Außerdem ist es ratsam, die Versicherer auf ihre Leistungskataloge und Preise hin zu vergleichen und mit dem eigenen Zahnzustand abzugleichen.
Bei Vertragsabschluss ist außerdem auf Mindestvertragsdauer, Zeitraum bis Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen und die Kündigungsmodalitäten zu achten. Im Hinblick auf weitere Einschneidungsmaßnahmen bei der » gesetzlichen Krankenkasse ist auch eine Anpassungsmöglichkeit des Vertrages zu berücksichtigen.