Warnung vor Cendenta Zahnreinigung
Unser Ärger mit und über Cendenta
Wollen Sie 181,57 EUR für eine Zahnreinigung ausgeben? Nein? Dann sollten Sie besser nicht zu Cendenta gehen. Wir haben es zumindest bereut.
Doch eins nach dem anderen: Wir waren bei einer Zahnreinigung bei Cendenta Berlin - und möchten im Ergebnis unsere Leser vor den Kosten der Reinigung bei Cendenta warnen - zumindest wenn Sie Privatpatient sind! Über 180 EUR wurden uns für eine einzige Behandlung in Rechnung gestellt. Wir waren darüber in mehrerer Hinsicht verärgert, und sind es erst recht nach der Korrespondenz mit Cendenta. Aus diesem Grund wollen wir diese Geschichte hier einmal kurz darstellen. Sie ist in unseren Augen exemplarisch für "So gehe ich nicht mit meinen Kunden um".
Wir hielten die 181,57 EUR für eine Zahnreinigung / Prophylaxe anfangs für einen Fehler, und auch unsere PKV reklamierte, dass die Rechnung insofern überzogen sei, als dass sie Elemente enthielt, die laut Gebührenordnung in der abgerechneten Form nicht zulässig seien. Da auch nach mehrstufiger Korrespondenz mit Cendenta und ihrem Abrechnungsdienstleister, der Health AG Honorarmanagement, keinerlei Einigung zu erzielen war, und man einem verärgerten Kunden lieber mit seitenlanger "Rechtsprechung" kam, möchten wir die Geschichte zumindest als Warnung und schlechtes Beispiel hier einmal publizieren. Bei keinem anderen Zahnarzt haben wir uns je so abgezockt gefühlt, ob die Abrechnung nun rechtlich zulässig sein mag oder nicht. (10.11.2013)
181,57 EUR für eine Zahnreinigung?!
Als Privatpatient bei einem Prophylaxe-Termin bei Cendenta
Die gefühlte Abzocke, Schritt für Schritt
- Termin zur Zahnreinigung bei Cendenta in Berlin-Marzahn am 11.07.2013 gemacht, im Glauben, die Behandlung koste als Privatleistung pauschal 80 EUR / Stunde. Das ist unserer Meinung nach in Ordnung und vergleichbar mit den Kosten bei anderen Zahnärzten, wie wir sie für eine professionelle Zahnreinigung kennen. In der Regel sind uns hier immer Preise von 50-100 EUR geläufig.
- Was wir nicht wussten: Bei Privatpatienten (d.h. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung / PKV, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind) wird von der Cendenta Zahnklinik die "Privatleistung" der Zahnreinigung nicht mit den 80 EUR / Stunde abgerechnet, sondern nach Aufwand und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Was das heißt, konnten wir nach Erhalt der Rechnung sehen: Die exakt einstündige Behandlung durch die Prophylaxe-Assistentin sollte 181,57 EUR kosten (!).
- Das war geringfügig *sarkastisch* über den erwarteten 80 EUR. Wir hielten das für einen Fehler und schrieben einen freundlichen Brief: "... mit Verwunderung habe ich o.g. Rechnung i.H.v. 181,57 EUR zu o.g. Zahnreinigungstermin erhalten. Mir wurde gesagt, dass die PZR/Prophylaxe als Privatleistung mit 80 EUR / Stunde abgerechnet würde. Die Prophylaxebehandlung bei Frau Stabenow dauerte ziemlich exakt 1 Stunde. Entsprechend habe ich eine Rechnung um 80 EUR erwartet, nicht 181 EUR. Ich möchte an der freundlichen und kompetent wirkenden Leistung von Frau Stabenow nichts aussetzen. Dennoch bin ich im Nachgang gelinde gesagt etwas empört über die jetzige Abrechnung. Ich habe in den letzten Jahren nie mehr als 80-100 EUR für eine PZR bezahlt bei meinen früheren Zahnärzten in Berlin und Stuttgart, und dies immer auch als Privatpatient. Auch wenn ich gerade auf Ihrer Website nachlesen konnte: "Bei Privatpatienten wird die Prophylaxe nach Aufwand und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte liquidiert." - ich fühle mich hier irregeführt bzw. über den Tisch gezogen. Selbst wenn Sie bei einem PKV-Patienten den kommunizierten Stundensatz von pauschal 80 EUR für die einstündige Behandlung nicht ansetzen wollen - was bitte qualifiziert eine pauschale Abrechnung zum 2,3fachen Satz, wo die Behandlung von einer Prophylaxeassistenz und nicht vom Zahnarzt selbst vorgenommen wird?! Ich hoffe es handelt sich hier um einen Fehler, bitte o.g. Abrechnung zu prüfen und ggf. zu korrigieren..."
- Nach einer Woche eine Antwort: "... wir haben Ihren Brief mit Interesse zur Kenntnis genommen. Nach gründlicher Prüfung der Unterlagen, Rücksprache mit Dr. Trump und Prophylaxassistentin Fr. Stabenow können wir Ihnen mitteilen, dass die Leistungen korrekt erbracht wurden und auch die Rechnungslegung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte ordnungsgemäß erfolgte. Eine Rechnungskorrektur erfolgt nicht..."
- Nachdem wir vermutlich 10-20 Leuten entrüstet von den Preisen bei Cendenta erzählt hatten, und niemand jemals über 180 EUR für eine Zahnreinigung irgendwo bezahlen musste, wandten wir uns an die Rechnungsprüfung unserer Krankenversicherung, der Halleschen. Da wir uns nicht gern mahnen lassen, bezahlten wir die Cendenta-Rechnung erst einmal. Ein großer Fehler, wie sich nach Erhalt der Antwort der Halleschen PKV zeigte. Kurz gesagt: Laut den Rechnungsprüfern bei der Krankenversicherung war die erhaltene Rechnung so nicht zulässig, weil zwei Positionen auf der Rechnung gemeinsam standen, die laut Krankenkasse gemäß der gebührenrechtlichen Vorschriften nicht zusammen in einer Sitzung abgerechnet werden dürfen. Im Original lautete das dann so: "... vielen Dank, dass Sie unseren Service 'Rechnungs-Check' in Anspruch nehmen. In Ihrem Interesse prüfen wir Ihre unbezahlten Rechnungen (z.B. bei bestehendem Selbstbehalt oder geplanter Beitragsrückerstattung). Dabei berücksichtigen wir gebührenrechtliche und rechnerische Gesichtspunkte. Bitte beachten Sie, dass vertragliche und tarifliche Aspekte (wie z.B. Selbstbehalt, Leistungsausschlüsse, Leistungsumfang usw.) bei der Prüfung im Rahmen des Rechnungs-Checks nicht berücksichtigt werden. Wir nennen Ihnen den aus unserer Sicht gebührenrechtlich richtigen und sachlich angemessenen Betrag, der unabhängig vom versicherten Tarif an den Arzt/Zahnarzt bezahlt werden kann. Bei der Prüfung anhand der uns vorliegenden Unterlagen haben sich einzelne Aspekte ergeben, die hinsichtlich den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auffällig erscheinen. 6x Nr 4070 GOZ analog - 77,58 EUR: Es wurde am 11.07.2013 eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Für diese Leistung ist gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte die Nr. 1040 GOZ vorgesehen, die für alle 28 Zähne berechnet wurde. Eine Berechnung der Nrn. 1040 GOZ und 4070 GOZ in gleicher Behandlungssitzung ist gemäß der gebührenrechtlichen Vorschriften nicht möglich. Dies gilt auch bei analogem Ansatz. Die Nr 4070 GOZ analog ist somit als nicht berechnungsfähig anzusehen. Derzeit sehen wir einen Betrag von 103,99 EUR als berechnungsfähig an. Unser Tipp: Legen Sie unser Schreiben dem Arzt vor und bitten Sie ihn um Rechnungskorrektur bzw. Stellungnahme. Wir empfehlen Ihnen, vorerst nur den von uns bestätigten Betrag zu begleichen."
- Die Verärgerung über die subjektiv schon gefühlte Abzocke wird vorstellbar größer, wenn einem die Krankenversicherung auch noch bescheinigt, dass die Abrechnung unzulässig sei. Also, neues Schreiben an Cendenta: "... erneut Bezug nehmend auf Ihre Rechnung Nr. 5487636 vom 22.07.2013 und die u.g. Korrespondenz bisher: In meiner Entrüstung über den Vorgang habe ich meine PKV um Prüfung Ihrer Rechnung gebeten. Laut Aussage meiner PKV ist die vorgenommene Berechnung so nicht zulässig (siehe beigefügten Scan). Ich habe Ihre o.g. Rechnung zur Vermeidung von Mahnungen vorerst beglichen. Es geht mir nicht darum, die Qualität der Leistung in Frage zu stellen. Ebenso möchte ich durch meinen Einspruch keine Zahlung herauszögern. Ich empfinde nur die Höhe der Abrechnung völlig überzogen und fühle mich zudem irregeführt und abgezockt, da meine Terminvereinbarung unter dem Kenntnisstand erfolgte, dass die PZR als Privatleistung bei Ihnen pauschal zu 80 EUR / h abgerechnet würde und mir auch nicht plausibel ist, warum die Privatleistung für GKV-Versicherte 80 EUR kostet und die gleiche Privatleistung für einen PKV-Versicherten 181,57 EUR. Ich bitte nach Prüfung der Anlage erneut um Stellungnahme sowie um Erstattung der Differenz von 181,57 EUR zu den laut PKV maximal berechnungsfähigen 103,99 EUR auf Konto [...] Es ist mir unerklärlich, wie sich Cendenta durch derartige Abrechnungen und das Beharren darauf um eine längerfristige Kundenbeziehung bringt. Ich habe vermutlich bereits mehr als 20 Mitmenschen von der Abrechnungspraxis bei Cendenta erzählt und KEINER hat JEMALS von seinem Zahnarzt eine Abrechnung dieser Höhe für einen ganz normalen Prophylaxe-/PZR-Termin von seinem Zahnarzt erhalten. Eine solche negative Mund-zu-Mund-Propaganda und Verärgerung von Kunden kann doch nicht im Interesse eines langfristig geführten Zahmedizin-Zentrums sein?..."
- Unverständnis und Verärgerung wachsen weiter, als wir vom Abrechnungsdienstleister von Cendenta, der Health AG aus Hamburg, eine mehrseitige Darlegung über "aktuelle Rechtsprechung, die Kommentierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ), der Bundeszahnärzte- und Bundesärztekammer, der Länderkammern sowie Stellungnahmen der federführenden Fachverbände" erhalten. Dieses Schreiben soll scheinbar "als letztes Wort" darlegen, dass man sehr wohl 181 EUR verlangen könne. Weil die Zahnärztekammern (!) das bzw. die Gebührenordnung so auslegen. Wer die rechtlichen Rechtfertigungen im Detail lesen möchte: » hier eingescannt [1.548 KB] .
Nun ja, sei es drum, die Rechnung ist bezahlt, und für 80 EUR Erstattung bemüht man keinen Anwalt... Was jedoch unverständlich bleibt: Wieso schafft man sich bei Cendenta derart wütende Kunden (Privatpatienten!) durch diese Abrechnungspraxis? Schade, dass wir im gleichen Jahr schon alle Zahnfüllungen bei Cendenta erneuert haben für 1500 EUR! Denkt man sich, an diesem Kunden könne man eh in nächster Zeit nichts mehr verdienen, da der schon "durchsaniert" sei? Eine angeratene kieferorthopädische Behandlung werden wir in diesem Haus jedenfalls nicht durchführen lassen. Für uns bleibt als Fazit: Nie wieder Cendenta!