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Versicherung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz, Zahn-Sonderbehandlungen, Implantate und Inlays wurden zum Jahresbeginn 2005 eingestellt bzw. stark reduziert.

Ein Besuch beim » Zahnarzt kann so ohne » Zahnversicherung sehr kostspielig werden. Bei Ersatz eines kompletten Gebisses beispielsweise werden schnell mehrere tausend Euro an Selbstkosten fällig, denn wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt bei notwendigem » Zahnersatz einen Festzuschuss von lediglich 50% der Kosten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Regelversorgung.
Bei guter Vorsorge, die durch das Bonusheft zu belegen ist, kann der Zuschuss auf 65% angehoben werden. » Private Zahnversicherungen sollen diese Lücke schließen.

Bei der Auswahl der Zahn-Versicherung sollten folgende Leistungsbereiche besonders überprüft werden:
Prozentuale Erstattung für » Zahnersatz (ohne Kassenvorleistung auf Privatniveau), prozentuale Erstattung für Zahnersatz (mit Kassenvorleistung), Implantate, Inlays, Keramikverblendungen, » professonielle Zahnreinigung, aufwändige Wurzelbehandlung, Kieferorthopädie und die Erstattung der Praxisgebühr beim Zahnarzt.

Neben der Leistung im Versicherungsfall ist aber auch die monatliche Beitragsbelastung zu berücksichtigen. Hier gibt es große Unterschiede unter den Anbietern.

Viele » Zahnversicherungen verlangen eine Voruntersuchung des Gebisses und lehnen bei schlechten Zähnen den Vertrag ab oder schließen schadhafte Zähne von der Leistung aus. Bei manchen Versicherern spielt auch das Alter des Antragsstellers eine Rolle.

Für Patienten, denen hochwertiger Zahnersatz, wie Inlays oder Implantate, wichtig ist, lohnt sich der Abschluss einer Zahnversicherung, auch wenn meist ein Eigenanteil von 10-15% bleibt. Wer sich mit einfachen Plomben zufrieden gibt, sollte die Versicherung seiner Zähne genau prüfen.