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Zahnvorsorge/ Zahnprophylaxe

Wie oft, was wird gemacht, was kostet's?

Das Thema Zahnvorsorge ist bei vielen Menschen mit Vorurteilen und Ängsten verbunden. Dabei wird oft unterschätzt, dass gesunde Zähne eines der wichtigsten Gesundheitsgüter sind, die wir haben können. Unsere Zahngesundheit steht im engen Zusammenhang mit der allgemeinen Gesundheit und kann die Entstehung verschiedener Krankheiten wie bestimmten Herzerkrankungen beeinflussen (» rki.de).

Im Nachfolgenden soll darüber aufgeklärt werden, was eine Zahnvorsorgeuntersuchung und Zahnprophylaxe ausmacht, wie oft im Jahr sie erfolgen sollte, mit welchen Kosten gerechnet werden kann und welche Versicherungsmöglichkeiten es bei der Prophylaxe gibt.


Zahnvorsorge-Untersuchung

Zahnvorsorge-Untersuchung

Kontrolltermin und Prophylaxe (© Diego Cervo / Fotolia)

Zahngesundheit, Mundhygiene und Zahnprophylaxe

Gesunde Zähne fangen nicht erst bei der » Zahnpflege durch regelmäßiges » Zähneputzen an und hören auch nicht dort auf. Eine gute » Mundhygiene sollte bereits für Kleinkinder Bestandteil des täglichen Lebens sein und ein Leben lang beibehalten werden. Zwar stellt das Zähneputzen die einfachste und günstigste Methode dar, um für eine gute Gesundheit im eigenen Mund zu sorgen. Darüber hinaus bedarf es jedoch häufig weitergehender Pflegemaßnahmen, da durch das Zähneputzen nur etwa 30 % des Mundraums erreicht werden können.

Durch die Anatomie der Zähne können auch » elektrische Zahnbürsten nicht jeden » Zwischenraum und Winkel erreichen. Daher sind die Verwendung von » Zahnpflege Produkten wie Pflegespülungen (siehe » Mundwasser mit und ohne Alkohol), die eine desinfizierende Wirkung haben und so Bakterien vorbeugen, sowie » Zahnseide zum Erreichen von Zwischenräumen empfehlenswerte Methoden der » Zahnhygiene (» hno-aerzte-im-netz.de). Zahngesundheit bedeutet das Zusammenspiel von privater und professioneller Pflege.

"Eine regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchung sollte im Rahmen einer verantwortungsvollen Gesundheitsführung nicht außer Acht gelassen werden" (» Zahnarzt Friedrichshafen).


Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt

Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt

Zahnprophylaxe und Zahnreinigung (© uwimages / Fotolia)

Zahnvorsorge - wie oft?

Wie oft im Jahr sollte man zur Kontrolluntersuchung gehen? Gängiger Weise wird einmal pro Jahr der Gang zur Zahnvorsorgeuntersuchung empfohlen. Für Kinder ist ein zweijährliches Erscheinen zur Kontrolluntersuchung empfehlenswert, aber auch für Jugendliche und Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwei Mal im Jahr die Kosten.

Die Zahnvorsorgeuntersuchung dreht sich um eine Inspektion der eigenen Mundhöhle und Zähne. Hierbei werden die Zähne und Zahnfleisch auf ihren Zustand überprüft » (Zahnfleischprobleme?, » Zahnfleischschwund?, » Fisteln am Zahnfleisch?) und Tipps zur Zahnpflege gegeben.

Bei medizinischer Indikation sind notwendige Behandlungen wie das » Zahnstein entfernen, Röntgendiagnostik oder anderes ebenso Teil der Vorsorgeuntersuchung, wobei die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. (» netdoktor.de). Darüber hinaus kann die Prophylaxe auch ein wichtiger Bestandteil der Zahngesundheit sein. Im Rahmen der professionellen Prophylaxe werden nachgewiesenermaßen orale Bakterien reduziert und insbesondere Patienten mit » Paradontitis können in der » Parodontosebehandlung profitieren.

Auch insgesamt liegen Hinweise vor, nach denen die Durchführung einer Prophylaxe gesundheitliche Vorteile wie die Reduktion von » Plaque, die Krankheiten hervorrufen kann, mit sich bringt (siehe hierzu » online-dzz.de) Für Frauen in der Schwangerschaft ist eine ausreichende Mundhygiene besonders wichtig, da durch die hormonellen Veränderungen in der Mundschleimhaut auftreten und das Risiko für Entzündungen und » Zahnfleischblutungen daher erhöht ist (» frauenaerzte-im-netz.de). Eine Prophylaxe kann auch in der Schwangerschaft problemlos durchgeführt werden, wobei die gängige Empfehlung einer ein bis zweijährlichen Durchführung auch hier gilt.

Zahnprophylaxe – Was wird gemacht?

Die Zahnprophylaxe meint in der Regel die » professionelle Zahnreinigung, so wie sie in vielen Zahnarztpraxen angeboten wird. Durchgeführt wird diese Form der Mundhygiene häufig von speziell dafür ausgebildeten Zahnarzthelfern, die die Bezeichnung Dentalhygieniker/in oder zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in tragen und den Zahnarzt unterstützen.

Was wird gemacht? Die professionelle Zahnreinigung beginnt mit dem Auftragen von Vaselinen und dem Einsetzen eines Wangenabhalters, durch den die Sicht auf die Zähne verbessert und eine angenehme Behandlung sichergestellt werden sollen. Anschließend beginnt die eigentliche Prophylaxe mit dem Zahnstein entfernen, für den ein sogenannter Scaler verwendet wird. Der Zahnstein wird mit dem Gerät durch Kratzen entfernt und gleichzeitig abgesaugt. Anschließend erfolgt die weitere Reinigung der Zähne durch ein Pulverstrahlgerät. Diese auch als Air Flow bezeichnete Technik (vgl. » Zahnreinigung Ultraschall oder Airflow) erfolgt mithilfe von hohem Druck, durch den Luft, Wasser und verschiedene Pulverpartikel auf die Zähne geblasen werden. Zweck dieser Methode ist es, durch die Ernährung und Gewohnheiten entstandene Beläge zu entfernen und auch die für den Patienten selbst nicht zu erreichenden Stellen zu reinigen. Im letzten Schritt werden die Zähne dann poliert und mit einer Paste etwaige Risse versiegelt sowie eine Fluoridierung vorgenommen, welche die Zähne vor der Entstehung von Karies schützen sollen.

Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung werden im Allgemeinen zwischen 80 bis 120 Euro beziffert, können jedoch auch im Einzelfall darunter oder darüber liegen. Da die Prophylaxe im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, muss der Versicherte diese prinzipiell aus eigener Kasse zahlen. Der Ablauf einer professionellen Zahnprophylaxe kann auch in diesem Video angesehen werden: » https://www.youtube.com/watch?v=spbcb5PfQ9w

Youtube: Komplette Prophylaxe Behandlung / Professionelle Zahnreinigung
(youtube.com/watch?v=spbcb5PfQ9w)

Welche Leistungen von der Krankenkasse bezahlt?

Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, DAK, Barmer, TK und weitere übernehmen in der Regel die Leistungen, die der Zahnarzt im Rahmen einer ärztlichen Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit erbringt. Dazu zählt zunächst die Vorsorgeuntersuchung.

Die Frage "Zahnvorsorge - wie oft kann" so beantwortet werden: Bereits für Kleinkinder ist eine drei mal stattfindende Vorsorgeuntersuchung Teil der gesetzlichen Kassenleistung. Für Kinder und Jugendliche ist dann eine mindestens halbjährliche Zahnvorsorgeuntersuchung ebenso Teil des Spektrums wie für Erwachsene (» bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen.html). Neben Kontrolluntersuchungen werden auch Wurzelbehandlungen, Behandlung einer Paradontitis, Zahnfüllungen bis zu einem gewissen Teil von der Krankenkasse übernommen.

Allerdings hat die Regelversorgung enge Grenzen und deckt in vielen Fällen nur die Standardbehandlung ab. Zahnersatz muss in der Regel immer mit einem gewissen Eigenanteil bezahlt werden, zudem werden Keramik oder Edelmetall nicht von der Krankenkasse bezahlt. Ebenso werden bestimmte Behandlungsmethoden wie Laserbehandlung, einige kieferorthopädische Leistungen und ähnliches nicht abgedeckt.

Mit einem Bonusheft, das bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden kann, erbringt der Versicherte den Nachweis einer regelmäßigen Kontrolluntersuchung. In der Regel erfolgt der Nachweis durch einen Stempel beim Zahnarzt nach der Vorsorgeuntersuchung. Das Bonusheft kann sich für Erwachsene mitunter positiv bei den Kosten niederschlagen: So bezuschusst die AOK bei einer wiederholten jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchung beispielsweise 20-30 % des Zahnersatzes (» aok.de/pk/hessen/inhalt/zahnarztbonus-sichern-1/). Auch bei DAK, Barmer, TK und vielen weiteren gesetzlichen Krankenkassen gibt es Zuschüsse.


Regelmäßige Zahnvorsorge

Regelmäßige Zahnvorsorge

Jährliche Kontrolluntersuchung und Prophylaxe mit Bonusheft gegenüber der Krankenkasse nachweisen (© flashpics / Fotolia)

Darüber hinaus haben Verbraucher die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die im Fall von auftretenden Problemen, aber auch der gewöhnlichen Zahnprophylaxe die Kosten der Leistungen bis zu einem gewissen Betrag übernimmt. Seit einigen Jahren stellt die Zahnprophylaxe keine Kassenleistung mehr dar und wird daher grundsätzlich privat in Rechnung gestellt. Für Kinder und Jugendliche kann eine Zusatzversicherung zudem bei Auftreten kieferorthopädischer Beschwerden sinnvoll sein (vgl. » Zahnzusatzversicherungen für Kinder).

Bei einer Vielzahl an Anbietern gibt es die Möglichkeit, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, mit der auch über die Zahnvorsorgeuntersuchung hinausgehende Leistungen beim Zahnarzt abgedeckt werden können. Aufgrund der hohen Eigenanteile, die im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen anfallen, kann sich eine Zusatzversicherung unter Umständen lohnen. Hierbei sollte man vorher jedoch genau prüfen, um welchen Tarif es sich handelt und wie der Zustand der eigenen Zähne ist.