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Special: Zahnversicherung Anbieter-Vergleich

Zahnlexikon

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Special: Zahnversicherung Anbieter-Vergleich

Zahnzusatzversicherungen: Anbieter & Unterschiede

Seitdem die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ihre Kostenerstattungen für Zahnersatz und ähnliche Maßnahmen ihrer Versicherten drastisch gekürzt haben, hat sich in der gesetzlich versicherten Bevölkerung eine Versorgungslücke aufgetan. Wer beispielsweise seit 2005 Zahnersatz wie Implantate, (Teil-)Kronen bzw. Füllungen (in der Kaufläche liegende Inlays oder den Zahn teilweise bedeckende Onlays) ohne Einsatz vom umstrittenen Amalgam in Anspruch nehmen möchte bzw. dies muss, um die Funktionalität und Ästhetik der Zähne aufrecht zu erhalten, muss häufig einen Großteil der dafür anfallenden Kosten selbst tragen. Die Krankenkassen übernehmen nämlich lediglich noch die Kosten für absolut notwendige Maßnahmen (die sogenannte "Regelversorgung"). Dies ist sehr bitter, denn häufig kommt der Befund, dass Zahnersatz benötigt wird, für die Betroffenen selbst ziemlich überraschend.

Wem beispielsweise ein Höcker eines Backenzahns abbricht, der braucht Zahnersatz in Form einer Teilkrone. Dabei ist die Krankenkasse nicht bereit, die Kosten für eine hochwertige Keramik-Füllung (die wie echter Zahnschmelz wirkt) ganz zu übernehmen (siehe » Zahnplombe). Zwar ist es bei den GKV möglich, durch den lückenlosen Nachweis von jährlichen Prophylaxe-Untersuchungen beim Zahnarzt den Festzuschuss zu erhöhen, doch der Betrag, der erstattet werden kann, deckt nur einen sehr geringen Anteil der anfallenden Kosten. Leider bieten auch nicht alle Zahnärzte bzw. deren Abrechnungsbüros eine Ratenzahlung auf die teilweise sehr erheblichen Kosten (die beispielsweise bei Implantaten auch schnell im vierstelligen Bereich liegen) an.

In solchen Fällen ist der Abschluss einer sogenannten "Zahnzusatzversicherung" sinnvoll. Diese Zusatzversicherungen werden von diversen privaten Versicherungen angeboten - der Versicherte zahlt einen monatlichen Beitrag und erhält dafür im Fall der Fälle Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung. Leistungsumfang und Konditionen sind jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, und in aller Regel bieten Anbieter ihren Versicherten auch mehrere Tarife an.

Video zum Thema: Zahnversicherungen vergleichen

Das Video aus 2010 zeigt exemplarisch, wann/wo sich eine Zusatzversicherung lohnen kann (www.youtube.com/watch?v=bErmdou4NKo)

Ausgewählte Zahnversicherung-Tarife im Vergleich

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige ausgewählte Anbieter mit einem (einzeln ausgewählten) Tarif zur Zahnzusatzversicherung vorstellen, einige Unterschiede aufzeigen und Möglichkeiten des Vergleichs an die Hand geben.

Anbieter im Vergleich:

ERGO Direkt Zahnversicherung: Zahn-Ersatz-Sofort

Die ERGO Direkt ist eine der wenigen Versicherungen, die die Beiträge transparent macht. Für den Tarif "ZAHN-ERSATZ-SOFORT" zahlen junge Menschen bis 21 Jahre 19,90 Euro monatlich, für alle ab 21 Jahren beträgt der Beitrag zu dieser Zahnzusatzversicherung 29,90 Euro im Monat. Dafür wird der Festzuschuss der GKV verdoppelt, so dass im besten Fall insgesamt 100 Prozent der anfallenden Kosten erstattet werden und der Versicherte nichts selbst tragen muss. Außerdem müssen Versicherte keine Wartezeiten oder Jahreshöchstgrenzen beachten, und der Versicherungsschutz umfasst auch Behandlungen, für die bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt ist bzw. die seit weniger als sechs Monaten durchgeführt werden. Allerdings übernimmt die ERGO Direkt im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen keine Kosten für sogenannte funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz, und Maßnahmen, die über das notwendige medizinische Maß hinausgehen, sind nicht erstattungsfähig. Dies legt nahe, dass bei diesem Tarif auch die Mehrkosten durch die Nutzung hochwertiger, ästhetischer Materialien (beispielsweise Keramik) nicht erstattungsfähig sind.


ERGO Direkt Zahn-Ersatz-Sofort

ERGO Direkt Zahn-Ersatz-Sofort

Screenshot https://ergodirekt.de/de/produkte/zahnzusatzversicherung/zahnersatz-sofort.html

Hallesche Versicherung: Hallesche BISS 80

Die Hallesche Versicherung bietet mit ihrem Tarif "BISS 80" eine Zahnzusatzversicherung, die neben Zuschüssen für Zahnersatz auch eine Übernahme gewisser Kosten für die Prophylaxe (beispielsweise 80 Prozent der Kosten für die professionelle Zahnreinigung, aber höchstens 50 Euro jährlich) vorsieht. Zielgruppe sind gesetzlich Versicherte bis zum Alter von 64 Jahren, wobei Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn nicht gerade vor einer Behandlung stehen und auch nicht mehr als zwei fehlende Zähne aufweisen dürfen. Zusätzlich dürfen nicht mehr als sechs Zähne bereits ersetzt bzw. überkront sein. Benötigt der Versicherte ambulanten Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung, erstattet die Hallesche zusammen mit der Vorleistung der GKV bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für höherwertigen Zahnersatz, können zusammen mit der GKV immerhin noch 80 Prozent erstattet werden. Übrigens: auch ohne Vorleistung der GKV zahlt die Hallesche - jedoch bringt sie in diesem Fall eine Vorleistung von 50 Prozent in Ansatz, was dazu führen kann, dass der Versicherte erhebliche Kostenanteile selbst tragen muss.


Zahnzusatzversicherung Hallesche BISS.80

Zahnzusatzversicherung Hallesche BISS.80

Screenshot www.hallesche.de/zusatzversicherung/zahnzusatzversicherung/tarif-biss.htm am 05.04.2013

HanseMerkur Zahnversicherung

Auch die HanseMerkur Versicherung bietet verschiedene Tarife. Wir haben exemplarisch den Basistarif "EZ" ausgewählt, der für Versicherte der GKV buchbar ist. Die HanseMerkur übernimmt dabei dreißig Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (sowohl Neuanfertigung als auch Reparatur) sowie die notwendigen funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Zusätzlich sind auch implantologische Kosten erstattungsfähig, jedoch gilt eine Begrenzung auf höchstens sechs Implantate im Ober- und höchstens vier Implantate im Unterkiefer. Für alle Maßnahmen muss ein von der Krankenkasse des Versicherten genehmigter Heil- und Kostenplan vorliegen. Prophylaxe oder kieferorthopädische Leistungen sind nicht abgesichert (vgl. » Zahnzusatzversicherung Zahnspange). Insgesamt sieht der Tarif zusammen mit der Kostenübernahme der GKV eine Höchsterstattung von 90 Prozent der Kosten vor. Außer bei Unfallschäden ist eine Begrenzung auf 180 Euro Erstattung pro Jahr in den ersten vier Jahren vorgesehen (so genannte "Zahnstaffel"), ab dem 5. Jahr fällt die Erstattungsobergrenze weg.


HanseMerkur Zahnzusatzversicherungen

HanseMerkur Zahnzusatzversicherungen

Screenshot www.hansemerkur.de/produkte/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/ zahnzusatzversicherung am 05.04.2013

Nürnberger Zahnersatzversicherung ZP80

Wir haben an dieser Stelle den Tarif "Nürnberger ZP80" ausgewählt, der für gesetzlich Versicherte bis 69 offen ist. Bei diesem Tarif sind neben Zahnersatz (und den damit verbundenen funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnehmen) auch Inlays enthalten. Es sind lediglich zwei Gesundheitsfragen zu beantworten, und das Vorhandensein fehlender Zähne beim Versicherungsnehmer wird akzeptiert, allerdings auch mit einem Prämienaufschlag von 20 Prozent je fehlendem Zahn eingepreist. Zusammen mit der Leistung der GKV können 80 Prozent der anfallenden Kosten erstattet werden, 20 Prozent sind also durch den Versicherten selbst zu tragen. In den ersten beiden Jahren ist die Kostenerstattung auf 500 Euro begrenzt, im dritten Jahr beträgt die Grenze 750 Euro, und ab dem vierten Jahr fallen die Grenzen weg. Bevor Leistungen aus diesem Tarif in Anspruch genommen werden können, ist eine Wartezeit von acht Monaten erforderlich.


Nürnberger Versicherung: Zahnzusatzversicherung ZP

Nürnberger Versicherung: Zahnzusatzversicherung ZP

Screenshot www.nuernberger.de/...

Universa dentKomfort Zahnversicherung

Bei der Universa wurde der Tarif "dentKomfort" ausgewählt, der sich ebenfalls an gesetzlich Versicherte wendet. Es findet vor Beginn der Versicherung zwar keine Gesundheitsprüfung statt, doch Vorerkrankungen sind dennoch nicht abgesichert. Zusammen mit der GKV erstattet die Universa nach eigenen Angaben bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten bei Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung und auch beim Einsatz höherwertiger Materialien. Voraussetzung ist allerdings die Vorleistung der Krankenkasse des Versicherungsnehmers. Zusätzlich zum Zahnersatz sind plastische Füllungen, Zahnprophylaxe und die professionelle Zahnreinigung mitversichert - jedoch nur bis zu einem Betrag von 75 Euro pro Jahr. Für allgemeine Zahnbehandlungen beträgt die Wartezeit bei diesem Tarif der Universa drei Monate, für Zahnersatz-Behandlungen liegt die Wartezeit bei acht Monaten - dafür ist aber keine Begrenzung der "Stückzahl", also der Anzahl von zu ersetzenden Zähnen, vorgegeben. Dennoch liegt die Höchstgrenze für jährliche Erstattungen in den ersten vier Jahren bei jährlich 300 Euro, ab dem 5. Jahr fällt die Grenze weg.


Universa dent|Komfort Zahnersatzversicherung

Universa dent|Komfort Zahnersatzversicherung

www.universa.de/produkte/vorsorgemoeglichkeiten-fuer-sie/krankenversicherung/ private-zusatzversicherung/zahnersatz/zahnersatz-und-zahnbehandlung-dent-tarife.htm am 05.04.2013

AllSecur Zahnversicherungen

Mit dem Slogan "Günstige Zahnzusatzversicherung für lückenlose Zahnvorsorge" wirbt die AllSecur Versicherung für ihre Zahnversicherungs-Angebote. Wem AllSecur als Assekuranz noch nicht so geläufig ist, der kann beruhigt zu den Versicherungen greifen: hinter AllSecur steckt die Allianz - und damit eines der stärksten und größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Dabei gibt es per Juni 2013 von AllSecur drei verschiedene Tarife, unter denen Interessierte wählen können: AllSecur Zahnfit (Zahnerhalt), AllSecur ZahnPlus (Zahnersatz) und AllSecur ZahnBest (Zahnersatz).

Während der Zahnfit-Tarif der AllSecur sich mit den Leistungsbereichen Prophylaxe, Füllungen, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung vor allen Dingen auf Maßnahmen des Zahnerhalts und der präventiven Zahnpflege konzentriert, sind die beiden Tarife ZahnPlus und ZahnBest tatsächlich auf Zahnersatz fixiert. Versicherte im Tarif Zahnfit erhalten bis zu 50 EUR Zuschuss zu Prophylaxe-Maßnahmen wie z.B. einer professionellen Zahnreinigung und können bei Füllungen auf eine Gesamterstattung von 100% kommen (inkl. der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse). Dies gilt auch für Behandlungen von Parodontose. Ebenso ist eine Kostenerstattung von 100% für Wurzelbehandlungen drin, sofern die Kasse diese nicht eh schon komplett übernimmt.

Etwas differenzierte sind die Erstattungsleistungen beim ZahnPlus- und ZahnBest-Tarif: Wählt man für einen nötigen Zahnersatz die so genannte Regelversorgung, dann erstattet die AllSecur Zahnversicherung nach Leistung der gesetzlichen Kasse den Restbetrag der Rechnung bis auf 100%. Bei Nicht-Regelversorgung, sprich einer privatärztlichen Behandlung / Leistung, erfolgt die Erstattung inkl. GKV-Anteil auf bis zu 70% des Rechnungsbetrags (im ZahnBest-Tarif bis auf 90%). Ähnlich sieht die Aufteilung im Bereich Zahnersatz via Inlays sowie bei Zahn-Implantaten aus: Bei ZahnPlus erhält man eine Erstattung bis zu 70%, bei ZahnBest bis 90%. Last but not least bietet die AllSecur ZahnBest Zahnversicherung einige Extra-Leistungen für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Kieferorthopädie sowie eine Kostenübernahme für » Fissurenversiegelungen.

Mit dem Tarifrechner auf der Website von AllSecur kann man sich den zu erwartenden Beitrag auf Basis der individuellen Eckdaten ermitteln lassen und ein konkretes Angebot anfordern.

Optimale Zahnzusatzversicherung von AllSecur
AllSecur Zahnversicherungen

Drei verschiedene Zahnversicherungstarife für Zahnerhalt und Zahnersatz stehen zur Auswahl (Screenshot www.allsecur.de/produkte/zahnzusatzversicherung/ am 18.06.2013)

Unterschiede der Zahnversicherungen

Zwischen den einzelnen Anbietern von Zahnzusatzversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede. So ist bei vielen Tarifen eine Wartezeit vorgesehen, es herrschen unterschiedliche Aufnahmekriterien (beispielsweise Alter des Versicherungsnehmers oder fehlende Zähne - beides kann ein Ausschlusskriterium oder auch ein Kriterium für einen höheren monatlilchen Beitrag sein!), es sind nicht nicht immer die gleichen Leistungen versichert, und die versicherten Leistungen werden häufig durch Jahreshöchstzuschüsse oder Deckelung der Gesamtzahlung mit der GKV begrenzt (Ausnahme ist hier nur der notwendige Zahnersatz nach einem Unfall). Insofern ist die Höhe des monatlichen Beitrags für Versicherungsnehmer zwar wichtig, sollte aber nicht das ausschlaggebende Kriterium bei der Wahl einer geeigneten Zahnzusatzversicherung sein. Vielmehr ist es wichtig, den eigenen Bedarf genau zu analysieren (möglicherweise unter Zuhilfenahme des Zahnarztes) und sich dann für den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu entscheiden.

N24 Beitrag: Zahnzusatzversicherung im Test

(www.youtube.com/watch?v=v7F7L6laUwo)

Vergleichsmöglichkeiten für Zahn-Versicherungen

Wer sich für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung interessiert, kann schon im Internet hilfreiche Seiten finden, um einen Versicherungsvergleich zu starten. Beispielsweise können Interessenten auf spezialisierten Seiten wie » http://www.versicherung-vergleiche.de/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung.php ihre Daten eingeben und sich mögliche Beiträge errechnen lassen (wobei natürlich ein Versicherungsbeginn in jungen Jahren auch optimale Beitragshöhen gewährleistet). Ein zusätzlicher Vorteil ist bei diesem Vorgehen die Bewertung der Tarife bzw. der Anbieter - ein Klick auf einen interessanten Anbieter genügt, um umfangreiche Informationen abzurufen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Auch unter » http://www.krankenkassen.net/zahnzusatzversicherungen.html hat man die Möglichkeit, durch Eingabe seiner persönlichen Eckdaten einen Vergleich anzufordern. Ebenso interessant ist die Waizmann-Tabelle, die online unter » www.waizmanntabelle.de abgerufen werden kann, für den Vergleich sehr hilfreich. Wichtige Informationen und weiterführende Tipps kann natürlich auch der betreuende Zahnarzt geben.

Statistik zu Kosten / Ausgaben im Zahnbereich


PKV/GKV Versicherungsleistungen für Zahnbehandlung

PKV/GKV Versicherungsleistungen für Zahnbehandlung

Die Statistik zeigt die Entwicklung der Versicherungsleistungen je Versicherten von PKV und GKV für Zahnbehandlung und Zahnersatz im Zeitraum von 2001 bis 2011. Die Versicherungsleistungen wurden gemäß der Quelle auf das Jahr 2001 normiert. Der Vergleich der Leistungsausgaben für Zahnbehandlung und -ersatz in der Zeit von 2001 bis 2011 zeigt, dass die Leistungen in der PKV um 40,5 Prozentpunkte mehr gestiegen sind als in der GKV. (Quelle: Statista / Verband der privaten Krankenversicherung e.V.)

Beitrag publiziert am 05.04.2013, aktualisiert am 18.06.2013.