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Zahnzusatzversicherung für Kinder?!

Wie sinnvoll ist das? Was braucht man - wann?

Im ersten Moment klingt es ein bisschen daher geholt, eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) für seine kleinen Kinder abzuschließen. Tatsächlich gibt es aber diverse Angebote über solche Versicherungen. Dahinter stecken jedoch keine Gewinnmaximierungsstrategien der Versicherer, sondern Fakten und Erkenntnisse.

Eine Erkenntnis heutiger Tage ist, dass viele Eltern sich mit hohen Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen konfrontiert sehen. Eigenbeteiligungen von 24.000 EUR sind bei zwei behandlungsbedürftigen Kindern keine Seltenheit. Unter diesem Gesichtspunkt kann es durchaus sinnvoll sein, auch für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.


Kinder beim Zähneputzen

Kinder beim Zähneputzen

Gute Zahnhygiene hilft zwar gegen Löcher, aber nicht gegen Zahlfehlstellungen mit Bedarf an kieferorthopädischer Intervention... © Kzenon / Fotolia

Warum ist eine Zahnzusatz für Kinder sinnvoll?

Fakt ist, dass bei jedem zweiten Kind leichte bis schwere Zahnfehlstellungen vorliegen. Diese müssen häufig mittels kieferorthopädischer Maßnahmen korrigiert werden.

Fakt ist auch, dass die Krankenkassen nicht für alle notwendigen Eingriffe und Korrekturmaßnahmen die Kosten übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen heutzutage nur noch die Behandlungskosten, wenn ausgeprägte und gravierende Zahnfehlstellungen attestiert werden. Auch dann kann ein Elternpaar nur erwarten, dass etwa 80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten übernommen werden.

Denn: Finanziert wird » nur die medizinische Grundversorgung. Damit die verbleibenden Eigenanteile für die Eltern eines oder mehrerer Kinder nicht zu hoch werden, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.


Trotz lückenlosem Bonusheft ...

Trotz lückenlosem Bonusheft ...

erwarten viele Patienten hohe Zuzahlungen beim Zahnarzt. (© flashpics / Fotolia)

Welche Inhalte sollte die Zahnversicherung haben?

Es ist ratsam, nicht gleich die erstbeste Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen, sondern die gebotenen Leistungen im Detail und genau zu vergleichen. Die Unterschiede sind sehr groß, » wie die Vergleichsberater von Verivox betonen. Einige Bausteine sollten in der Police auf jeden Fall enthalten sein.

Zahnersatz ist bei Kindern in den seltensten Fällen notwendig, daher legen viele Eltern auf diesen Leistungsbestandteil meist weniger Fokus. Zu Unfällen mit irreparablem Zahnverlust kommt es relativ selten. Meistens bricht nur eine Ecke am Frontzahn o.ä. ab.

Die besseren Zahnzusatzversicherungen für Kinder umfassen eine Kostenübernahme von bis zu 80% der Gesamtkosten der Zahnbehandlungen. Sie treten auch für Behandlungskosten ein, die aufgrund leichterer Zahnfehlstellungen vorgenommen wurden. Sinnvoll ist aus Gründen der Prophylaxe und des Zahnerhalts auch, dass die Zahnzusatzversicherung die Kosten für eventuell notwendige Zahnbehandlungen und eine professionelle Zahnprophylaxe zum größten Teil übernimmt.

Youtube: Zahnzusatzversicherung für Kinder – in drei Schritten zum passenden Tarif für Kieferorthopädie (youtube.com/watch?v=HhlkauHdIVs)

Wann macht eine Kinderzahnzusatzversicherung Sinn?

Solange die Milchzähne noch nicht vollständig ausgebildet sind, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht sinnvoll. Erst im Alter ab etwa drei Jahren sollten sich die Eltern über dieses Thema informieren. Dann nämlich ist das sogenannte Milchgebiss in der Regel vollständig. Zu diesem Zeitpunkt werden oft noch keine kieferorthopädischen Interventionen notwendig. Damit ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gegeben.

Sobald eine kieferorthopädische Maßnahme oder seine Fissurenversiegelung an den Backenzähnen vorgenommen werden muss, sollte eine Zahnzusatzversicherung vorliegen. Liegt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine entsprechende Police vor, übernimmt die Versicherung auch keine Kosten für die Behandlung. Die ZZV-Police muss bereits vor dem Beginn einer Zahnbehandlung vorliegen. Genau genommen muss die Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits VOR der Diagnosestellung abgeschlossen worden sein. Sie sollte alle Leistungen enthalten, die bei kieferorthopädischen Maßnahmen anfallen.

Eltern eines dreijährigen Kindes mit voll entwickeltem Milchgebiss sollten nicht lange warten, bevor sie eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abschließen. Stellt nämlich ein Zahnarzt, respektive ein Kieferorthopäde fest, dass wegen Zahnfehlstellungen eine Korrekturmaßnahme erforderlich ist, fallen ohne Versicherungsleistungen fast alle Kosten für kieferorthopädische Eingriffe an die Eltern.


Kieferorthopädie im Jugendalter

Kieferorthopädie im Jugendalter

Als Teenie erwartet die meisten Kinder/Jugendliche einer kieferorthopädische Behandlung - und die Eltern hohe Zuzahlrechnungen (© kazzakova / Fotolia)

Weitere Ratschläge zur Zahnzusatzversicherung

Da Zahnfehlstellungen bei Kindern häufig das Tragen einer Zahnspange notwendig machen, könnte es interessant sein, dass die Versicherung auch die Kosten für Sonderwünsche übernimmt.

Als Beispiel für Sonderwünsche können unsichtbare Zahnspangen oder Keramik-» Brackets gelten. Wichtig ist auch der Blick auf die Erstattungsgrenzen, die ein Versicherungs-Tarif beinhalten kann. Wenn die Behandlung 5.500 Euro kosten soll, die Zahnzusatzversicherung jedoch nur bis maximal 3.800 Euro Behandlungskosten je Behandlung erstattet, ist die Eigenbelastung der Eltern weiterhin beträchtlich.

Sinnvoll ist es, die Zahnzusatzversicherung für Kinder zu überprüfen, wenn das Kind erwachsen geworden ist. Gegebenenfalls ist dann eine andere Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Mit steigendem Alter steigen auch die Risiken für Zahnersatz an. Die Kostenübernahme für Zahnersatz ist aber in den meisten Policen für Kinder-Zahnzusatzversicherungen nicht enthalten.

Hingegen sind bei Erwachsenen eher selten kieferorthopädische Maßnahmen notwendig. Ausnahmen bestätigen die Regel. Zudem sind die Tarife für kieferorthopädische Leistungen in den meisten Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene relativ teuer. Es ist also abzuwägen, wo zukünftig die Prioritäten liegen sollen.


Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

(kzbv.de/kieferorthopaedie-2004.download.7d16079a6c85714d65b925127b4e1c89.pdf)

Welche Fehler man beim Abschluss vermeiden sollte

Zu vermeiden sind Billigtarife. Diese belasten das Familienbudget zwar nicht mit hohen monatlichen Kosten. Sie rechnen sich bei Problemen aber nicht.

Wenn der Leistungsschwerpunkt der Police nicht auf kieferorthopädischen Behandlungen liegt, ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder so gut wie nutzlos. Die meisten Kosten entstehen genau dadurch. Alle normalen Zahnbehandlungen übernehmen normalerweise die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für Zahnspangen (Brackets) oder andere kieferorthopädische Maßnahmen können jedoch schnell in die Tausende gehen. Leistungen für Zahnersatz fallen so gut wie nie an. Sie sind daher wenig sinnvoll.

Viele Eltern versäumen den richtigen Zeitpunkt zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder. Die Milchgebisse sehen prima aus. Die ersten Erwachsenenzähne kommen problemlos durch. Plötzlich bedarf die mittlerweile 14-jährige Tochter aber einer Zahnspange. Die Korrektur von Fehlstellungen wird notwendig, weil Zähne sich leicht gedreht haben oder unschöne Lücken entstehen. Liegt bei der Diagnose des Zahnarztes keine Zusatzversicherung vor, fallen alle entstehenden Kosten an die Eltern.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt anteilig nur die Behandlungskosten für mittelschwere und schwere Zahnfehlstellungen. Das bedeutet: Alle Kosten für Zahnkorrekturen (siehe » Zahnkorrektur Operation), die im Bereich eins und zwei von fünf verschiedenen "Beurteilungsklassen für Schweregrade" (» KIG) anfallen, werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Nur die Behandlungskosten, die die Schweregrade drei bis fünf (KIG 3-5) umfassen, werden bis zu 80 Prozent als Kassenleistung eingestuft.

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte daher neben der Kostenübernahme für ausgeprägte Zahnfehlstellungen gemäß KIG 3-5 auch Leistungen für leichtere Zahnfehlstellungen gemäß KIG 1 und 2 umfassen. Der Grund für die breite Abdeckung aller Schweregrade von Zahnfehlstellungen (KIG 1-5) ist, dass die Kassenleistung nur maximal 80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten für KIG 3-5 beträgt.

Ein guter Versicherungstarif deckt 80 oder sogar 100 Prozent der (Rest-)Kosten ab, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Abgesichert sollten also alle Kosten sein, die bei leichteren Fehlstellungen entstehen - aber auch die Restkosten, die die Krankenkasse bei schweren Fehlstellungen als Eigenleistung der Eltern ansieht und nicht übernimmt.

Youtube: Die 3 schlimmsten Fehler beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder (youtube.com/watch?v=HobVeYBra10)

Und was mit Zahnfüllungen?!

Die Annahme, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für Zahnfüllungen übernehmen, ist richtig. Bislang ist es aber trotz aller gesundheitlichen Bedenken so, dass meist nur Amalgamfüllungen finanziert werden. Wenn die Zahnzusatzversicherung für Kinder auch die Kosten für hochwertigere Füllstoffe wie Keramik- oder Kunststofffüllungen abdeckt, sind gesundheitsbewusste die Eltern auf der sicheren Seite. Ansonsten müssen die Mehrkosten, die amalgamfreie Füllungen verursachen, von den Eltern übernommen werden.

Eigenbeteiligung mit / ohne Zahnzusatzversicherung

Nehmen wir einmal an, ein Kind hat leichte Zahnfehlstellungen im Bereich KIG 1 oder 2. Die Behandlungskosten liegen bei 5.000 Euro. Ohne eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) für Kinder bezahlen die Eltern die komplette Summe. Mit einer ZZV über 90 Prozent Erstattung, aber einer Kostenübernahme-Begrenzung von maximal 3.600 Euro verbleiben noch 1.400 Euro Eigenleistung. Das ist immer noch viel, aber deutlich weniger.

Liegen Zahnfehlstellungen in den Bereichen KIG 3-5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Behandlungskosten. Bei einer Rechnung über 7.500 Euro für Korrekturen im Bereich KIG 3 bleiben den Eltern ohne Zahnzusatzversicherung Eigenanteile von 1.500 Euro. Mit der beispielhaft angedachten Zahnzusatzversicherung von eben wären es aber nur 150 Euro. Bei Behandlungen im Bereich von KIG 4 oder 5 sind solche Summen bei dieser Versicherung sicher verschmerzbare Eigenbelastungen.

Bei einer noch besseren Zahnzusatzversicherung für Kinder, die ohne Kostenübernahme-Limit auskommt oder 100 Prozent der nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Leistungen übernimmt, zahlt die Familie nichts dazu.

An diesen Beispielen soll deutlich werden, welche finanziellen Belastungen ohne eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auf Eltern mit mehreren Kindern zukommen können. Der Abschluss einer ZZV für Kinder ist also sehr bedenkenswert. Die monatlichen Gebühren für die ZZV sollten sorgfältig verglichen werden.

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